“Gendermist in deutschen Fussball-Stadien!”

Die Gender-Debatte gelangt in das Stadion: Der Deutsche Fussballbund schiesst ein Eigentor

Ein Plakat in der Fankurve mit der Aufschrift «Es gibt vie verschiedene Musikrichtungen, aber nur zwei Geschlechter» kostet Bayer Leverkusen 18 000 Euro Busse. Schon jetzt hat die Plakataktion Nachahmer gefunden.

Das Sportgericht des DFB ist eine vielbeschäftigte Institution. Allein im Januar fällten die Richter mehr als 80 Urteile. Sie sprechen normalerweise Sperren nach roten Karten aus, ahnden Verstösse gegen die Regeln des Fairplay. Häufig ergehen Urteile gegen Klubs, deren Anhänger Pyrotechnik auf den Rängen abgebrannt haben.

Die Richter sind gewissermassen die Wächter über die Hausordnung des DFB. Aber es geht längst nicht nur um die Lappalien des Alltags. Jüngst gab zu reden, dass Bayer Leverkusen für ein Plakat mit 18 000 Euro gebüsst wurde. Leverkusener Fans hatten beim Spiel gegen Werder Bremen ein Banner hochgehalten: «Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur zwei Geschlechter.»

Das Plakat war an die Bremer gerichtet. Deren Anhängerschaft hat den Ruf, das zu sein, was im Modejargon als «woke» bezeichnet wird. Das Sportgericht wertete das Plakat allerdings nicht als Provokation des Gegners, sondern sah einen Tatbestand erfüllt. Es urteilt: «Das gezeigte Banner ist diskriminierend im Sinne des § 9 Nrn. 2. Abs. 1, 3. DFB-Rechts- und Verfahrensordnung in Bezug auf die geschlechtliche bzw. sexuelle Identität. Es verstösst damit in grober Weise gegen die der Satzung und den Ordnungen des DFB innewohnende Wertordnung.»

Es gibt schon jetzt Nachahmer

Nun ist ein solcher Richterspruch brisant, erst recht vor dem Hintergrund der seit einigen Jahren zusehends hysterisch geführten Debatte um Geschlechteridentität. Zumal im Urteil das Potenzial steckt, eine Welle ähnlicher Aktionen auf den Plan zu rufen. Bereits am Wochenende zeigten Anhänger von Dynamo Dresden beim Drittliga-Match gegen Ingolstadt ein Banner mit der Aufschrift: «Es gibt nur einen lächerlichen DFB. . . und zwei Geschlechter!»

Es gibt Nachahmer und das ist gut so!

Etwa jene, ob das Sportgericht – es bestand in diesem Fall aus dem Einzelrichter Stephan Oberholz aus Leipzig – entsprechende Sachverständige konsultierte, um sich den Stand der Geschlechterforschung erklären zu lassen. Die Einladung der NZZ, den Weg zur Urteilsfindung zu erläutern, schlug der DFB aus und verwies auf die hauseigenen Mitteilungen sowie die Rechts- und Verfahrensordnung.

Kritiker kanzelte der Verband via X (früher Twitter) ab: «Eure Kommentare sind diskriminierend – genauso wie das Banner, für das das DFB-Sportgericht die Strafe ausgesprochen hat.» Sollte der DFB seine eigenen Massstäbe allerdings ernst nehmen, dann stellt auch die Pressemitteilung von vergangenem Freitag eine Diskriminierung aller Menschen dar, die ihre Identität weder als männlich noch weiblich bestimmen. Das Schreiben beginnt mit der Grussformel: «Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.»

St. Pauli wird wegen einer Antifa-Parole gebüsst – und das ist auch gut so!

Schon an solchen Details wird ersichtlich, wie heikel die Position des Verbandes ist in einer Diskussion, in der man generell die Frage stellen kann, ob der DFB sein Hausrecht nicht etwas willkürlich ausübt – und zwar, indem er frank und frei über die Grenzen dessen entscheidet, was in Stadien straffrei zu formulieren ist.

Nun wird niemand bestreiten, dass es in deutschen Stadien immer wieder zu Diskriminierungen kommt. Rassische Beleidigungen gegen dunkelhäutige Profis sind keine Einzelfälle. Auch Funktionäre sind bisweilen buchstäblich die Zielscheibe radikaler Fans: 2018 hielten Dortmunder Fans ein Plakat in die Höhe, auf dem das Konterfei des Hoffenheimer Mäzens Dietmar Hopp im Fadenkreuz abgebildet war. Die Aufschrift lautete: «Hasta la vista, Hopp».

Wer den Richtern allerdings unterstellt, sie würden, dem Zeitgeist folgend, bloss in eine Richtung schauen, der irrt: 2017 sorgte ein Plakat der sich als antifaschistisch begreifenden Anhängerschaft des FC St. Pauli für Aufsehen. Während eines Spiels gegen Dynamo Dresden hielten sie ein Plakat in die Höhe, das Bezug auf die Bombardierung Dresdens im Jahr 1945 durch die Alliierten nahm, die Tausende von Zivilisten das Leben gekostet hatte: «Schon eure Grosseltern haben für Dresden gebrannt – gegen den ‹doitschen› Opfermythos.» Die Parole kostete St. Pauli 5000 Euro Busse; die Klubführung entschuldigte sich: Mit dem Banner sei «eine Grenze überschritten worden, werden dort doch die Toten der Luftangriffe auf Dresden verhöhnt».

Im Fussballstadion werden Rivalitäten ausgelebt

Zwar sind der Fall in Leverkusen und die Geschehnisse von St. Pauli unterschiedlich gelagert. Aber es gibt doch eine Parallele. Beide Aussagen haben erkennbar die Absicht zu provozieren. Sie sind aber zweifelsfrei im Rahmen dessen, was straffrei zu formulieren vertretbar ist.

Zudem gilt es einen anderen Aspekt zu beachten: Ein Fussballstadion ist kein beliebiger öffentlicher Raum. Es ist ein Ort, an dem Rivalitäten ausgelebt werden. Die Beleidigung des Gegners ist eher die Regel als die Ausnahme. Das Vokabular ist teilweise hochgradig diskriminierend. Im Prinzip müsste also nahezu jeder Klub ohne Unterlass gebüsst werden, was auch die fleissigen Leute vom DFB überfordern würde.

Nur hält sich der DFB im Kampf gegen Diskriminierung offenbar für omnipotent. Die Verfahrensordnung untersagt nicht bloss Diskriminierung, sondern auch jegliche politischen Äusserungen im Rahmen eines Fussballspiels.

Grundsätzlich ist eine solche Position zu begrüssen. Die Politisierung des Innenraums schafft bloss Konflikte. Nur kann eine solche Regel leicht als eine Anmassung empfunden werden, wenn sie von demjenigen, der sie aufgestellt hat, permanent missachtet wird.

Wenige Institutionen politisieren ihren Gegenstand mit einer solchen Ausdauer wie der DFB. Das illustrierte die Posse um das Nationalteam mit der sogenannten «One-Love-Binde» an der WM in Katar. Wer seinem Publikum also politische Zurückhaltung empfiehlt und Verstösse dagegen ahndet, der täte selber gut daran, sich in Enthaltsamkeit zu üben. Sofern er noch glaubwürdig sein möchte.

Text: NZZ.ch Bild: Netzfund

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