In einer Entscheidung, die selbst Kafka vor Neid erblassen lassen würde, hat das Amtsgericht Bamberg einen neuen Meilenstein in der deutschen Rechtsprechung gesetzt – oder besser gesagt:
Einen Tiefpunkt erreicht.
Sieben Monate Haft auf Bewährung für einen Journalisten, der es wagte, Bundesinnenministerin Nancy Faeser satirisch aufs Korn zu nehmen.
Der Mann hinter diesem Urteil?
Richter Martin Waschner, ein Name, der in der beschaulichen Stadt Bamberg nun in aller Munde ist – und das nicht wegen seiner kulinarischen Vorlieben für fränkische Schäufele.
Der Fall:
Satire trifft auf empfindliche Gemüter
David Bendels, Chefredakteur des rechtspopulistischen „Deutschland-Kuriers“, hatte im Februar 2024 ein Meme veröffentlicht, das Faeser mit einem Schild zeigt, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ steht – eine ironische Bearbeitung eines ursprünglichen Holocaust-Gedenkbildes mit der Aufschrift „We remember“.
Eine Fotomontage, die in jedem halbwegs freien Land als satirische Meinungsäußerung durchgehen würde.
Doch nicht in Bamberg, oh nein!
Hier wurde das Ganze als Verleumdung gemäß § 188 StGB gewertet – ein Paragraf, der im Volksmund liebevoll als „Majestätsbeleidigung light“ bekannt ist.
Faeser selbst stellte den Strafantrag, vermutlich weil sie den Witz nicht verstanden hat oder Satire für eine Bedrohung der nationalen Sicherheit hält.
Das Urteil vom 7. April 2025 lautet:
sieben Monate Haft auf Bewährung – und als Sahnehäubchen die richterliche Anordnung, sich schriftlich bei der Ministerin zu entschuldigen.
Man fragt sich unwillkürlich:
Ist das noch ein Gerichtssaal oder ein schlechter Sketch aus einer Diktatur-Parodie?
Die Begründung des Gerichts ist ein wahres Meisterwerk der juristischen Akrobatik:
Das Meme könnte beim Betrachter den Eindruck erwecken, Faeser habe das Schild tatsächlich getragen. Ja, genau – und Karikaturen von Politikern mit Eselsohren könnten den Eindruck erwecken, sie seien tatsächlich Hybriden aus Mensch und Tier.
Wo bleibt da die Klage wegen Verleumdung der Tierwelt?
Der Richter:
Martin Waschner – Hüter der heiligen Unantastbarkeit
Richter Martin Waschner, der Mann, der dieses Urteil gefällt hat, ist kein Unbekannter in Bamberg.
Am Amtsgericht tätig, scheint er eine besondere Vorliebe dafür zu haben, die Grenzen der Meinungsfreiheit neu zu definieren – oder vielmehr zu sprengen. Über seine Person gibt es wenig öffentlich zugängliche Informationen, was in Deutschland nicht ungewöhnlich ist, da Richter hier keine Prominentenstatus genießen (zum Glück, möchte man meinen).
Doch nach diesem Urteil könnte sich das ändern. Posts auf X deuten darauf hin, dass Waschner in konservativen Kreisen bereits als „Freisler-Erbe“ tituliert wird – eine Anspielung auf den berüchtigten Nazi-Richter Roland Freisler, die sicherlich übertrieben ist, aber den Ärger über dieses Urteil treffend widerspiegelt.
Waschners Begründung hat mit der deutschen Gesetzgebung so viel zu tun wie ein Schwein mit Flügeln – nämlich gar nichts.
Die Meinungsfreiheit, im Grundgesetz Artikel 5 fest verankert, schützt ausdrücklich satirische Äußerungen, selbst wenn sie scharf oder beleidigend sind.
Der Bundesverfassungsgericht hat dies mehrfach bestätigt, etwa im berühmten „Böhmermann-Urteil“ von 2018. Aber in Bamberg scheint man das Grundgesetz eher als Vorschlag denn als verbindlich zu betrachten.
Stattdessen wird § 188 StGB – ein Paragraf, der eigentlich den Schutz von Politikern vor gezielter Rufschädigung regeln soll – hier zur Keule gegen jede Form von Kritik umfunktioniert.
Ironischerweise beweist das Urteil genau das, was das Meme behauptet:
eine tiefe Abneigung gegen freie Meinungen.
Bamberg:
Idylle mit einem Hauch von Absurdität
Bamberg selbst, eine malerische Stadt in Oberfranken mit etwa 78.000 Einwohnern, ist eigentlich bekannt für ihre historische Altstadt (UNESCO-Weltkulturerbe), ihr Rauchbier und ihre gemütliche Atmosphäre.
Doch nun hat die Stadt einen neuen Ruhmestitel ergattert:
Heimat des absurdesten Urteils des Jahres 2025. Die Bürger Bambergs dürften sich fragen, ob sie in einer Zeitblase gelandet sind – vielleicht irgendwo zwischen Mittelalter und DDR. Das Amtsgericht Bamberg, ein unscheinbares Gebäude in der Wilhelmstraße, wird plötzlich zum Symbol für eine Justiz, die den Anschluss an die Realität verloren zu haben scheint.
Reaktionen:
Empörung mit einem Schuss Sarkasmus
Die Reaktionen im Netz und in der Presse sind erwartungsgemäß heftig.
Die „Welt“ spricht von einem Urteil „wie aus einer Diktatur“, während die „NZZ“ die „Doppelbödigkeit“ des Falls betont:
Wer „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ sagt, nutzt sie ja gerade.
Auf X wird fleißig gespottet:
„In Deutschland darf man jetzt nicht mal mehr lachen, ohne Bewährung zu riskieren“, schreibt ein Nutzer. Ein anderer fragt: „Kann man Richter Waschner auch wegen Verleumdung der Justiz anzeigen?“
Die AfD nutzt den Fall natürlich für ihre Propaganda, während selbst moderate Stimmen das Urteil als „offenen Bruch mit dem Grundgesetz“ bezeichnen.
Fazit:
Ein Richter, ein Urteil, ein Desaster
Dieses Urteil ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Meinungsfreiheit, sondern auch ein Beweis dafür, wie weit sich die deutsche Justiz von ihren eigenen Prinzipien entfernen kann, wenn empfindliche Politiker und eifrige Richter aufeinandertreffen.
Martin Waschner hat mit seiner Entscheidung nicht nur David Bendels, sondern die gesamte Idee eines freien Rechtsstaats zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Vielleicht sollte er sich selbst ein Schild umhängen:
„Ich hasse die Satire“ – das wäre zumindest ehrlich.
Und Nancy Faeser?
Sie dürfte sich insgeheim freuen, dass ihre Kritiker nun wissen:
In Deutschland ist Spott ein Luxus, den man sich teuer erkauft – mit Freiheit.