Julian Assange – die Story und das Ringen um die Abschiebung…

Die Geschichte der Strafverfolgung von Julian Assange

Der High Court in London verhandelt am 20. Februar über den jüngsten Einspruch des WikiLeaks-Gründers gegen seine Auslieferung an die USA

Am 20. Februar 2024 verhandelt der High Court in London über den Einspruch des WikiLeaks-Gründers Julian Assange gegen seine Auslieferung an die USA.

Die TASS hat Informationen über die Anklagen und das Verfahren gegen ihn vorbereitet.

Julian Assange und Wikileaks

Julian Assange (1971 in Australien geboren) hat 2006 WikiLeaks gegründet, eine Website, die sich auf die Veröffentlichung vertraulicher Informationen aus anonymen Quellen spezialisiert hat. Die Website erlangte 2010 große Bekanntheit, als sie Material des Außen- und des Verteidigungsministeriums der USA veröffentlichte. Das waren diplomatische Korrespondenz und Informationen über Militäroperationen im Irak und in Afghanistan. Später veröffentlichte WikiLeaks Tausende von Geheimdokumenten, darunter Informationen über das Abhören von Telefongesprächen führender Politiker mehrerer Länder durch die NSA der USA.

Im Jahr 2010 wurde gegen Assange in den USA wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Spionagegesetz von 1917 ermittelt (das als Höchststrafe die Todesstrafe vorsieht). Um die Privatsphäre der WikiLeaks-Whistleblower und -Redakteure zu schützen, stellte Assange im selben Jahr den Server der Website in Schweden auf, da die Gesetze dieses Landes die Anonymität der Nutzer schützen.

Juristische Verfolgung

In Schweden wurde kurz darauf ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, nachdem zwei schwedische Frauen ihn der sexuellen Belästigung beschuldigt hatten. Assange behauptete, die Anschuldigungen seien politisch motiviert. Am 18. November 2010 ordnete das Stockholmer Bezirksgericht seine Inhaftierung an. Trotz der Anordnung, das Land nicht zu verlassen, reiste Assange nach London, weil er eine Auslieferung an die USA befürchtete. Im Dezember 2010 wurde er auf Antrag Schwedens in Großbritannien inhaftiert, kam aber bald gegen eine Kaution von 240.000 Pfund wieder frei, während das Auslieferungsersuchen geprüft wurde. Während er auf sein Verfahren wartete, war er auf freiem Fuß. Im Februar 2011 ordnete das Gericht seine Auslieferung nach Schweden an und im Juni 2012 wies der Oberste Gerichtshof Großbritanniens die Einsprüche von Assanges Anwälten zurück. Daraufhin suchte der WikiLeaks-Gründer Zuflucht in der ecuadorianischen Botschaft in London, wo er um politisches Asyl bat. Dort blieb er fast sieben Jahre lang. Am 11. April 2019 entzog ihm der ecuadorianische Präsident Lenin Moreno das Recht auf politisches Asyl mit der Begründung, er habe „wiederholt gegen die internationale Regel verstoßen, sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen“ (zuvor war in Ecuador ein Korruptionsskandal ausgebrochen, in den der Präsident verwickelt war; die Regierung machte WikiLeaks für das Leak verantwortlich). Am selben Tag wurde Assange auf dem Gelände der Botschaft von der britischen Polizei festgenommen.

Prozesse wegen sexueller Belästigung in Schweden

Zu diesem Zeitpunkt waren die Ermittlungen zu drei der vier Anklagen gegen Assange in Schweden aufgrund der Verjährungsfrist eingestellt worden. Im Mai 2017 wurden die Ermittlungen eingestellt und der Haftbefehl war nicht mehr gültig. Im Mai 2019 beschloss die schwedische Staatsanwaltschaft jedoch, den Fall wieder aufzunehmen. Am 20. Mai wurde beim Gericht ein Antrag auf Verhaftung von Assange in Abwesenheit gestellt, aber im November desselben Jahres wurden die Ermittlungen eingestellt, weil die Beweislage in diesem Fall zu schwach und die Beweise nicht überzeugend genug waren.

Prozess in Großbritannien wegen Verstoßes gegen Kautionsbedingungen

Grundlage für die Festnahme von Assange am 11. April 2019 in London war ein Haftbefehl, der 2012 vom Westminster Magistrates‘ Court wegen Verstoßes gegen die Kautionsbedingungen erlassen wurde. Am selben Tag wurde er vom Gericht in Westminster für schuldig befunden. Am 1. Mai verurteilte ihn das Gericht im Londoner Stadtbezirk Southwark zu 50 Wochen Haft mit der Möglichkeit der Freilassung nach Verbüßung der Hälfte der Haftzeit, sofern keine weiteren Straftaten vorliegen. Assange wurde in das Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh eingewiesen. Seine Strafe lief am 22. September 2019 ab, aber ein Sondergericht verweigerte die Freilassung des Australiers bis zum Ausgang seines Auslieferungsverfahrens an die USA.

US-Anklage wegen Verbreitung von Geheiminformationen

In den USA wird Assange beschuldigt, sich mit dem US-Soldaten Bradley Manning (2013 zu 35 Jahren Haft verurteilt, 2017 begnadigt) verschworen zu haben, um geheime Pentagon-Informationen zu beschaffen und zu verbreiten. Diese Anklage wurde bereits am 6. März 2018 in Abwesenheit gegen Assange erhoben, aber erst am 11. April 2019 veröffentlicht. Am 23. Mai 2019 erhob das US-Justizministerium 17 weitere Anklagen gegen den Wikileaks-Gründer. Ihm werden „Straftaten im Zusammenhang mit dem größten Fall der Offenlegung von Verschlusssachen in der Geschichte der USA“ vorgeworfen, darunter die Offenlegung der Namen von Quellen von Verschlusssachen (ein Verstoß gegen das Spionagegesetz) und Verschwörung. Im Juni 2020 billigte das US-Justizministerium eine neue Anklageschrift. Sie enthält keine zusätzlichen Anklagen, sondern „erweitert den Umfang der Verschwörung, die im Zusammenhang mit dem angeblichen Computer-Hacking bestand, dessen Assange zuvor beschuldigt wurde.“ Im Falle einer Verurteilung droht eine kumulative Strafe von bis zu 175 Jahren Gefängnis, heißt es in einer Erklärung des Justizministeriums.

Das britische Auslieferungsverfahren an die USA

Die Anhörungen zu Auslieferungsantrag der USA gegen Assange begannen am 24. Februar 2020 vor dem Gericht in Woolwich (London), wurden aber wegen der Pandemie vertagt. Im September desselben Jahres wurden sie am Londoner Central Criminal Court (Old Bailey) von der Richterin Vanessa Barrightser vom Westminster Magistrates‘ Court fortgesetzt. Sie hatte zu entscheiden, ob das Ersuchen Washingtons mit dem seit 2007 geltenden britisch-amerikanischen Auslieferungsabkommen vereinbar ist (das Dokument sieht ein Verbot der Auslieferung von Personen vor, die „politischer Straftaten“ beschuldigt werden). Am 4. Januar 2021 entschied das Gericht, dass Assange nicht an die USA ausgeliefert werden kann, da er an einer Autismus-Spektrum-Störung und klinischen Depression leidet und selbstmordgefährdet ist. Gleichzeitig befand die Richterin die von der US-Regierung gegen den WikiLeaks-Gründer erhobenen Anschuldigungen für rechtmäßig und begründet und wies die Argumente der Verteidigung zurück, dass seine Verfolgung politisch motiviert sei.

Anfang Juli 2021 gab das US-Justizministerium dem High Court in London die Garantie, dass Assange im Falle einer Auslieferung nicht in einem Hochsicherheitsgefängnis untergebracht und in seinem Besuchs- und Kommunikationsrecht eingeschränkt würde. Darüber hinaus hat Washington laut The Times seine Überstellung nach Australien garantiert, wo er eine vom US-Gericht festgelegte Freiheitsstrafe verbüßen kann. Auf dieser Grundlage wurde der US-Seite das Recht eingeräumt, gegen die Ablehnung der Auslieferung von Assange Berufung einzulegen. Am 10. Dezember 2021 gab das Berufungsgericht von England und Wales der Berufung der amerikanischen Seite statt und erlaubte die Auslieferung des Journalisten an die USA. Seine Anwälte fochten das Urteil vor dem britischen Obersten Gerichtshof an, doch am 15. März 2022 wies das Gericht ihre Berufung zurück. Im Juni 2022 genehmigte Innenministerin Priti Patel auf der Grundlage des Urteils der britischen Gerichte die Auslieferung. Am 6. Juni 2023 wies der Londoner High Court die Berufung der Verteidigung von Assange zurück.

Die jetzige Berufungsverhandlung könnte die letzte für den Australier sein. Wird auch sie abgelehnt, verlieren Assanges Verteidiger ihre Möglichkeit, seine Auslieferung an die USA vor britischen Gerichten anzufechten.

Quelle: Anti-Spiegel.ru
Bilder: Free Assange

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