“Kein Mann darf in die Frauendusche” – 1000 € Strafe von der Antidiskriminierungsbeauftragten Freda Ataman in Berlin…

Regierung verhängt 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio wegen Verweigerung eines Mannes in die Dusche

Ein Mann, der sich als Frau identifiziert, möchte in einem Frauen-Fitnessstudio in Bayern trainieren und dort auch in der einzigen Umkleide duschen.

Als die Betreiberin des Fitnessstudios dies ablehnte, erhielt sie ein Schreiben mit dem Bundesadler im Briefkopf.

Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, forderte in einem dreiseitigen Schreiben eine „angemessene Entschädigung“ von 1000 Euro für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“.

Dieser Fall ist in Deutschland einzigartig, da eine Regierungsstelle Entschädigungsansprüche einzelner Bürger durchzusetzen scheint und dabei das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ der eigenen Regierung in Frage stellt.

Was ist da passiert?

Ende März betrat ein Interessent das „Lady’s first“-Fitnessstudio in Erlangen. Inhaberin Doris Lange betreibt das Studio seit 32 Jahren, in dem ausschließlich Frauen trainieren dürfen. Eine junge Mitarbeiterin begrüßte die Person, die sich als Trans-Frau vorstellte und sich noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen hatte.

Ein Ausweis, der die Person als juristische Frau identifizierte, wurde nicht vorgelegt.

Ein Probetraining wurde vereinbart, und der Interessent schlug vor, beim Duschen eine Badehose zu tragen. Doris Lange lehnte die Anfrage freundlich ab, was zu einem E-Mail-Austausch mit einem weiteren Kompromissvorschlag von der Trans-Frau führte, die Duschen gar nicht zu benutzen.

Danach folgte eine negative Bewertung bei Google und schließlich am 16. Mai ein Schreiben von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman.

„Dieser Sachverhalt könnte einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellen“, heißt es in dem Schreiben an die Studio-Chefin.

Ferda Atamans Forderung

Am Ende des Schreibens schlägt Atamans Stelle eine Entschädigung von 1000 Euro vor:

„In diesem Sinne würden wir Sie bitten zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen. Beispielsweise würden wir vorschlagen, dass Sie Frau (…) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“

Die Empöhrung über diese masslose Übergriffigkeit der Antidismkriminierungsbeauftragten Freda Ataman schlägt massive Wellen.

Weil ein Mann nicht in einem Frauen-Fitnessstudio trainieren und duschen darf, sieht die Antidiskriminierungsbeauftragte der Regierung, Ferda Ataman, eine „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ als erwiesen an und schlägt 1000 Euro als Entschädigung vor.

Doris Lange war schockiert über das Schreiben.

„Wir haben nur einen großen Trainingsraum, nur eine Umkleide, nur eine Dusche. 20 Prozent unserer Mitglieder sind Musliminnen.

Die Frauen kommen extra zu uns ins Studio, um in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren.“

Diese Gründe wollte sie der Trans-Interessentin per Mail erklären.

Sie fügte hinzu:

„Es wirkt auf meine Kundinnen, als würde ich da einen Mann trainieren lassen – jedenfalls solange diese Dame noch mit männlichen Geschlechtsorganen ausgestattet ist.“

Dr. Christoph Franke, der das „Lady’s first“-Fitnessstudio rechtlich vertritt sagt dazu:

„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes suggeriert durch das Schreiben, dass unsere Mandantin verpflichtet sei, eine Entschädigung zu zahlen. Das ist nicht die Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle und überschreitet deren Kompetenzen.“

Der Anwalt sieht keine sachlich gerechtfertigte Diskriminierung. Es sei schließlich das Geschäftsmodell von Frauen-Fitnessstudios, Frauen einen sicheren, männerfreien Ort zum Trainieren zu bieten.

Widerspruch zum neuen Gesetz

Bemerkenswert ist zudem, dass das von der Ampel-Regierung beschlossene „Selbstbestimmungsgesetz“, das am 1. November dieses Jahres in Kraft tritt, die Vertragsfreiheit und das Hausrecht hervorhebt.

„Das Selbstbestimmungsgesetz wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln.

Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt“, heißt es auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.

Das Schreiben von Atamans Stelle widerspricht dem bereits beschlossenen Gesetz und könnte die Debatte um das „Selbstbestimmungsgesetz“ neu entfachen.

Quellen &Bilder : Nius.de / CDU Fraktion / LTO.de / Unsplash

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