„Mit dem Grundgesetz unvereinbar“ – Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des neuen Wahlrechts für verfassungswidrig…

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Erneute Niederlage für die Ampelkoalition vor dem Bundesverfassungsgericht!

Bereits am Montagabend, einen Tag vor der offiziellen Verkündung, verbreitete sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition im Internet.

Das Urteil korrigiert das neue Bundestagswahlrecht und erklärt es teilweise für verfassungswidrig.

Im Fokus steht die Grundmandatsklausel, die bei der letzten Wahlrechtsreform gestrichen wurde.

Diese Klausel ermöglichte es einer Partei, an der Sitzverteilung im Bundestag teilzunehmen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch wenn sie die Fünfprozenthürde nicht erreicht.

Die Ampelkoalition hatte diese Klausel im letzten Jahr abgeschafft, was insbesondere bei der Union auf Widerstand stieß. Ohne diese Klausel hätte die CSU, deren Zweitstimmenanteil knapp über fünf Prozent lag, möglicherweise keinen Sitz im Bundestag erhalten.

Das Urteil, das ursprünglich am Dienstagmorgen verkündet werden sollte, wurde bereits am späten Montagabend im Internet verbreitet. Es wurde für Dienstag um 10 Uhr zur offiziellen Verkündung angesetzt.

CSU, Linke und Freie Wähler hatten gegen die Reform geklagt. Die Verfassungsrichter entschieden nun, dass die Streichung der Grundmandatsklausel verfassungswidrig ist. Bis zu einer Neuregelung soll sie weiterhin gelten. Das Urteil wurde auf der Website des Bundesverfassungsgerichts als PDF veröffentlicht, jedoch kurz darauf wieder entfernt.

Neben dieser Entscheidung bleiben andere Teile des neuen Wahlrechts der Ampelkoalition bestehen. Die sogenannte Zweitstimmendeckung bleibt bestehen, was bedeutet, dass Parteien nur so viele Mandate erhalten, wie ihnen nach dem Zweitstimmenanteil zustehen. Direktmandate, die darüber hinausgehen, werden nicht berücksichtigt, um Überhang- und Ausgleichsmandate zu vermeiden und die Größe des Bundestags auf 630 Abgeordnete zu begrenzen.

Eine offizielle Bestätigung des geleakten Urteils durch das Bundesverfassungsgericht gab es am Montagabend nicht, aber die schnelle Entfernung des Links deutet auf die Echtheit des Dokuments hin.

Bilder: the-federal-constitutional-court-Pixabay

Quelle: Nius.de

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