Rundfunk Volksentscheid – Jetzt mitabstimmen

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Registriere dich, um in deinem Bundesland den Rundfunk-Volksentscheid zu ermöglichen. 

Die Hürden zur Erreichung eines Volksentscheides sind sehr hoch. Um diese ambitionierte Herausforderung zu meistern, wird »rundfunk-frei« erstmalig die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Registriere dich noch heute für dein Bundesland und werde sofort Teil der Veränderung.

RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID 

Details zum Ablaufverfahren in – Zum Beispiel –

Baden-Württemberg

 
               

Mit über 11 Millionen Einwohnern ist Baden-Württemberg das drittgrößte der 16 Bundesländer.

Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Südwestrundfunk (SWR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig. Auch in Baden-Württemberg ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich.

Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „IV. Die Gesetzgebung“ in Artikel 59 und 60 festgelegt, siehe hier » 

DER CHRONOLOGISCHE ABLAUF

 

4. Durchführung des Volksentscheides mit mind. 1.500.000 Befürwortern

GEWISSENSFREIHEIT?

Die unendliche (Leidens)Geschichte des FDG*, der auszog, sein Recht für seine Gewissensfreiheit zu fordern.

Die Fabel vom Wettrennen des Igels mit dem Hasen, oder eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

 

Begonnen hat alles 1994. Da haben wir unser Fernsehen abgeschafft, weil wir unsere Kinder vor den Gewalt- und Sexdarstellungen schützen wollten, die in immer stärkerem Maße in den Fernsehsendungen zu sehen waren. Ab da zahlten wir nur noch den Radioanteil. 2013 führte dann der Öffentlich Rechtliche Rundfunk (ÖRR) den Rundfunkzwangsbeitrag (sie nannten ihn „Demokratieabgabe“) ein. Da war dann auch wieder der Fernsehanteil enthalten. Damit begann der Kampf des David gegen den übermächtigen Goliath ÖR, der seinen Beitragsservice (früher GEZ) in Stellung brachte. Es folgte Briefwechsel über Briefwechsel ohne Ende mit der GEZ/ÖRR: Geltendmachung des Selbstbestimmungsrechtes und der Gewissensfreiheit. Schließlich Klageverfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht – trickreich alles abgewiesen. Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht – dort Nichtannahme ohne Begründung, auch nicht besonders demokratisch! Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Nichtanhörung vor dem höchsten deutschen Gericht – auch dort Nichtannahme. Und zum Schluss Ankündigung einer Vollstreckung.

Vor dem Bundesverfassungsgericht war es wie in der Fabel mit dem Wettrennen des Hasen mit dem Igel. Der Hase konnte einfach nicht gewinnen. Immer war der Igel da. Der eine „Igel“ war der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof. Er hatte gegen gutes(?) Geld zu Beginn für den ÖRR das Gutachten erstellt, das die Basis für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 2013 bildete. Und der „zweite Igel“, sein Bruder Ferdinand Kirchhof, seines Zeichens Vorsitzender Verfassungsrichter des 1.Senats, war am Ende im Jahr 2018 zur Stelle und „bügelte“ alle Verfassungsbeschwerden bis auf die Doppelzahlung für eine Zweitwohnung ab. Die Verfassungsrichter hatten damit auch für sich selbst gesorgt, haben sie doch vermutlich alle eine Zweitwohnung in Karlsruhe. Die Beschwerde wegen Befangenheit des zweiten Igels wurde vom 1. Senat zurückgewiesen. Eigentlich logisch: Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus!

Lohnt sich also das Ringen um die Gewissensfreiheit? Ich meine, ja, ich kann morgens guten Gewissens in den Spiegel schauen. Mein vorläufiger Schlusspunkt ist nun mein letzter Brief an das Bundesverfassungsgericht. Die Antwort der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichtes ließ jedoch nicht lange auf sich warten. Wieder ein Beispiel für eine nur „Fassadendemokratie“ stelle ich fest! Rechtliche Anhörung scheint für die Justiz ein Fremdwort zu sein. Welchen Wert hat da noch das Grundgesetz?

Mal schauen, was die „Demokratie-Organisation“ nun noch alles mit mir vorhat.
FDG*, im Mai 2022

*FDG ist ein Akronym und steht für „Freiheit des Gewissens“.

 
 
»rundfunk-frei« - Die 3 Kern-Ziele

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Die Selbstermächtigungsinitiative »rundfunk-frei« ist politisch und konfessionell unabhängig. Wir verstehen uns als friedliche und gesellschaftsübergreifende Befreiungsbewegung.

Die Initiatoren von »rundfunk-frei« befürworten deshalb jedes Engagement, welches diesem Grundtenor entspricht.

 
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Streitschrift von Dr. iur. Frank Hennecke

AKTUELLE STREITSCHRIFT* VON
DR. JUR. FRANK HENNECKE

Der Zwangsrundfunk oder warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt. Die Streitschrift unternimmt den Versuch nachzu

Quelle: https://www.rundfunk-frei.de/index.html

Bild: https://www.rundfunk-frei.de/index.html

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