Schweiz: Die Affaire Berset

Wer die neueste Affäre um Bundesrat Alain Berset aufklären möchte, sollte sich nicht auf die Justiz verlassen

Ausgerechnet in der strafrechtlichen Aufarbeitung der Corona-Indiskretionen aus dem Departement von Alain Berset mahlen die Mühlen der Justiz noch langsamer als üblich. Das hat Gründe – es sollte die Politik zu eigenem Handeln animieren.

Es ist ein Strafverfahren, wie es in den vergangenen Jahren – und auch schon vorher – dutzendfach angestrengt worden ist. Das Ergebnis endet fast immer gleich, nämlich mit der ergebnislosen Einstellung der Ermittlungen. Häufig wird das nicht einmal mehr kommuniziert.

Peter Marti, damals 70 Jahre alt, tat also, was ein Staatsanwalt in solchen Fällen zu tun pflegt. Er ermittelte, identifizierte offenbar drei Tatverdächtige und verlangte von ihnen die Herausgabe ihrer elektronischen Geräte. Zwei führende Mitarbeiter des Aussendepartements (EDA) kamen dieser Aufforderung nach. Ohne eine Siegelung ihrer Geräte zu verlangen, stellten sie die Handys, Laptops und Computer zur Verfügung. Gleichzeitig nannten sie ihre Passwörter und verschafften so den Ermittlern Zugang zu sämtlichen Daten.

Laueners Weigerung

Der dritte Tatverdächtige entschied sich für einen anderen Weg – was sein gutes Recht ist. Peter Lauener, der im Innendepartement (EDI) von Alain Berset viele Jahre als Kommunikationschef tätig war, verweigerte die Herausgabe seiner elektronischen Geräte. In der Folge verschaffte sich die Bundespolizei die Geräte im Rahmen einer Hausdurchsuchung zwangsweise.

Peter Lauener wiederum machte, was in einem solchen Fall Usus ist: Er verlangte die Siegelung der Geräte. So erhielt Peter Marti keinen Zugriff auf die Daten – woran sich bis heute nichts geändert hat.

Doch Peter Marti beschritt einen zweiten Pfad. Beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) verlangte er die Herausgabe von Laueners E-Mail-Verkehr. Gestützt auf die Strafprozessordnung ist das BIT zur Rechtshilfe verpflichtet, wenn eine Strafverfolgungsbehörde diese Daten herausverlangt.

Gemäss Angaben des BIT verfügt dieses grundsätzlich über den E-Mail-Verkehr jener Bundesangestellten, die über Exchange-Mailboxen kommunizieren – was bei Lauener offenbar der Fall war. Hingegen verfügt das BIT über keine Handy-Daten wie SMS oder Whatsapp- Nachrichten. Diese müssten beim externen Provider eingefordert werden. Ob das Marti gemacht hat, ist nicht bekannt. Auch auf den privaten Mail-Verkehr von Bundesangestellten hat das BIT keinen Zugriff.

Was Peter Marti aber zumindest sichten konnte, war Laueners geschäftlicher E-Mail-Verkehr. Bei dieser Sichtung machte er einen sogenannten Beifang:

Auf der Suche nach dem Leak in der Crypto-Affäre stiess er auf einen brisanten Austausch zwischen Lauener und Marc Walder, dem CEO des Verlagshauses Ringier. Per E-Mail übermittelte Bersets Kommunikationschef während der Corona-Krise wiederholt Insiderwissen an Walder, manchmal noch bevor die Informationen in den Bundesrat kamen.

In zwei Fällen konnte die «Schweiz am Wochenende», die zumindest über einen Teil dieses E-Mail-Verkehrs verfügt, aufzeigen, wie der «Blick» zeitnah eine exklusive Titelstory publizierte. Inzwischen bestreitet die «Blick»-Redaktion allerdings, das Insiderwissen von Walder erhalten zu haben. Vielmehr seien die Geschichten anhand eigener Recherchen zustande gekommen.

Spektakulärer Beifang

Aufgrund seines Beifangs, der weitaus spektakulärer erschien als der eigentliche Auftrag, beantragte Peter Marti bei seiner Auftraggeberin, der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), die Erweiterung seines Mandats. Diesem Antrag gab die AB-BA am 1. März 2022 statt. Jetzt durfte Marti nicht nur im Fall Crypto ermitteln, sondern auch im Fall der Corona-Indiskretionen.

Als Peter Lauener am 17. Mai 2022 zu seiner ersten Einvernahme nach Zürich vorgeladen war, wusste er nicht, dass der Sonderermittler schon längst über seinen geschäftlichen E-Mail-Verkehr verfügte. Von dieser Tatsache wurde Lauener an der Befragung überrascht.

Mit dem Zürcher Rechtsanwalt Matthias Brunner stand ihm allerdings ein ebenso erfahrener wie versierter Verteidiger zur Seite. So kam es, dass der sonst so wortgewandte Lauener während der Einvernahme nicht weniger als 204 Mal den Satz sprach: «Ich sage nichts.»

Danach ging es Schlag auf Schlag. Für einige Tage kam Lauener in Haft. Daraufhin beantragte er am kantonalen Zwangsmassnahmengericht Bern die nachträgliche Siegelung seines geschäftlichen E-Mail-Verkehrs. Insbesondere sein elektronischer Austausch mit dem Ringier-CEO Marc Walder sollte nicht für Martis Strafverfahren verwendet werden dürfen.

Wenige Tage später, Anfang Juni 2022, wurde Laueners Kündigung bekannt, ohne formelle Verabschiedung durch seinen langjährigen Mentor, Bundesrat Alain Berset. Und schliesslich reichte Lauener Strafanzeige ein gegen Peter Marti, in der er ihm Amtsmissbrauch vorwirft.

Das Ganze ist also reichlich verworren. Wer eine schnelle Aufklärung der Corona-Indiskretionen aus dem Innendepartement von Alain Berset wünscht, dem sei deshalb dringend geraten, mit einer allfälligen Untersuchung nicht bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu warten.

Alleine das Entsiegelungsverfahren am Zwangsmassnahmengericht in Bern kann noch mehr als ein Jahr dauern. Für diese lange Dauer, die für Aussenstehende kaum nachvollziehbar ist, sind verschiedene Faktoren verantwortlich.

Text: NZZ Online (19.01.23)

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