SPD-Vizepräsidentin des Thüringer Landtags fordert AfD-Verbot – mindestens in Thüringen

Ein neuer Podcast von Bruce Wayne über das eigenartige Demokratieverständnis der Dorothea Marx von der SPD

Wenn der Faschismus kommt wird er nicht sagen „ Ich bin der Faschist – Er wird sagen ich bin der Antifaschist“

Und wieder einmal ist es in Deutschland soweit und Parteien sollen verboten werden.

Was man wissen sollte:

Bei den letzten Landtagswahlen in Thüringen 2019 hat die SPD 8,2 Prozent erzielt, die AfD dagegen 23,4 Prozent.

Presseberichten zufolge hat nun die Thüringer SPD-Politikerin Dorothea Marx ein härteres Vorgehen gegen die AfD gefordert.

Als Konsequenz aus der Beobachtung durch mehrere Landesverfassungsämter müsse ein Verbot der Partei stehen – mindestens in Thüringen.

Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz würden die Partei beobachten. Daraus müssten nun Konsequenzen gezogen werden.

Eine Notiz am Rande: Die jeweilige Regierung gibt die Weisungen an die entsprechenden Beobachtungsstellen weiter und macht dann auch gleich mal eine Pressemeldung dazu.

Man kann also den politischen Gegner unter Verdacht stellen lassen und das dann als Beweis an die Bevölkerung verkaufen…

Marx habe der dpa erklärt:

    “Die Zeit ist reif für ein Verbot der AfD – vor allem beim Thüringer Landesverband.”

Nach dieser Logik, würde dann also jede Partei oder Koalition, die einmal an die Macht geraten ist – den Politischen Gegner verbieten lassen, wenn er den eigenen Interessen zu nahe kommt.

Das nennt sich nach gängiger Definition: Diktatur

 

Der Presse zufolge ordnet das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfal“l ein. In Sachsen und Berlin seien die Jugendorganisation der Partei, die “Junge Alternative für Deutschland”, und der sogenannte Flügel von den jeweiligen Landes-Verfassungsschutzbehörden ebenso als Verdachtsfälle eingestuft worden.

Auch in Thüringen wird die AfD seit 2020 als Verdachtsfall geführt, seit 2021 auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Hessen stufte im September 2022 den AfD-Landesverband als Beobachtungsobjekt ein.

Daher sei es nur “folgerichtig”, so Marx, wenn der Staat nun “weitere Maßnahmen” gegen die AfD ergreifen und sie “nicht länger mit staatlichen Geldern” ausstatten würde.

Als nächsten Schritt forderte die aus München stammende Juristin, die bis 1998 in Hessen politisch aktiv war, “logischerweise ein Verbotsverfahren”. Sie ist davon überzeugt, dass auch nur einzelne Landesverbände einer Partei verboten werden können.

Allerdings muss ein Parteiverbot vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgesprochen werden. 

In Erinnerung sind noch die verschiedenen Anläufe zum Verbot der faschistischen NPD, die – unter anderem wegen “mangelnder Staatsfreiheit” – mehrfach gescheitert sind. Zuletzt führte das Gericht aus, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, verfüge jedoch nicht über das Potenzial, ihre antidemokratischen Ziele auch durchzusetzen – und könne deswegen nicht verboten werden.

Dieses Argument wendet die Thüringer SPD-Politikerin nun gegen die AfD an. Da am Tag der Deutschen Einheit AfD-Politiker gemeinsam mit – allerdings nicht näher bezeichneten – Rechtsextremen bei einer Demonstration in Gera aufgetreten seien und die Partei damit bewiesen habe, dass sie keine Grenzen nach rechts mehr beachten würde, sei ein Verbot gerechtfertigt. Hinzu komme, dass die AfD – im Unterschied zur NPD – zweifellos über einen “großen Einfluss” auf die politische Landschaft in Deutschland verfüge. Marx wird mit den Worten zitiert:

“Hass und Hetze der AfD dürfen nicht länger mit demokratischer Meinungsfreiheit gleichgesetzt werden.”

Und: “Unsere Demokratie ist nicht wehrlos, sondern wehrhaft.”

Sicher ein sehr eigenartiges Verständnis von Demokratie …

Quelle: Podcast von Bruce Wayne für Radio Qfm

Bild: Radio Qfm Edition

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