Strafanzeige gegen das Robert-Koch-Institut – wegen Datenmanipulation….

Gegen Bettina Hanke, die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des Robert-Koch-Instituts (RKI), wurde Strafanzeige erstattet.

Ihr wird vorgeworfen, ein Protokoll des RKI in 639 Punkten inhaltlich verändert und dadurch beweiserhebliche Daten manipuliert zu haben.

Der Potsdamer Rechtsanwalt Friedemann Däblitz reichte am Sonntag bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Strafanzeige gegen Frau Hanke ein.

Er beschuldigt sie, das Ergebnisprotokoll einer Krisenstabssitzung vom 25. März 2020 rechtswidrig geändert zu haben.

Dies betrifft insbesondere das sogenannte RKI-Protokoll, dessen Inhalt nachträglich modifiziert wurde.

Zur Untermauerung seiner Vorwürfe zitierte Däblitz einen Artikel aus dem Online-Magazin “Multipolar” vom 9. August 2024, verfasst von Stefan Homburg und Paul Schreyer.

In diesem Artikel wird dargelegt, dass Frau Hanke das Ergebnisprotokoll der Sitzung vom 25. März 2020 manipuliert haben soll.

Däblitz fügte diesen Artikel seiner Strafanzeige als Anhang bei.

Das Originalprotokoll war am 25. März 2020 von der RKI-Mitarbeiterin Nadine Litzba zuletzt gespeichert worden. Am 3. Januar 2023 wurde es dann von Frau Hanke in einer Weise abgeändert, die in 639 Punkten vom ursprünglichen Protokoll abweicht. Der Journalist Paul Schreyer erwirkte die Herausgabe des Originalprotokolls gerichtlich nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Stattdessen wurde jedoch die von Frau Hanke geänderte Version veröffentlicht.

Aufgrund dieser Vorgänge besteht ein Anfangsverdacht, dass Bettina Hanke sich durch die Veränderung beweiserheblicher Daten nach § 274 Absatz 1 Nr. 2 StGB und durch Datenveränderung nach § 303a StGB strafbar gemacht haben könnte. Rechtsanwalt Däblitz stellte daher bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen alle möglichen Beteiligten und beantragte die Verfolgung aller infrage kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen.

Bilder: Ein Lauterbach  – Radio Qfm Edition

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