Was hat der Richter Christian Dettmar falsch gemacht?…

Was hat Richter Christian Dettmar falsch gemacht?

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar sorgte für Aufsehen, als er per einstweiliger Anordnung die Coronamaßnahmen an Schulen kippte. Dafür wurde er wegen Rechtsbeugung verurteilt, verlor sein Richteramt und damit auch seine Pensionsansprüche. Dettmar hatte Maskenpflicht, Abstandsgebote und Testungen an Schulen ausgesetzt, da er in diesen Maßnahmen eine Gefährdung des Kindeswohls sah.

Seine Entscheidung, die auf einem detaillierten, 178-seitigen Beschluss basierte, stützte sich auf Gutachten von anerkannten Professoren.

Doch obwohl er damit seiner rechtlichen Verantwortung nachkam, wurde er zum Ziel von Ermittlungen und letztlich strafrechtlich belangt.

Die Verurteilung des Richters führte zu heftigen Kontroversen. Kritiker argumentieren, dass nicht Dettmar das Recht gebrochen habe, sondern ein in Pandemiezeiten systemisch etabliertes Tabu:

Kritische Nachfragen und Abweichungen von der regierungsnahen Expertenmeinung wurden unerwünscht.

Der Fall und seine Konsequenzen

Dettmars Entscheidung wurde später von einem anderen Gericht aufgehoben. Doch die Folgen für ihn persönlich waren gravierend: Wohn- und Büroräume wurden durchsucht, persönliche Geräte und Unterlagen beschlagnahmt. Schließlich wurde er wegen Rechtsbeugung angeklagt und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil, das vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, führte nahezu automatisch zum Verlust seines Richteramtes.

Rechtsbeugung ist ein schwerwiegendes Verbrechen, das die vorsätzliche Verletzung von Recht und Gesetz voraussetzt.

Doch was genau hat Dettmar falsch gemacht? Seine Kritiker in Justiz und Staatsanwaltschaft werfen ihm vor, er habe sein Amt missbraucht, um absichtlich eine Entscheidung zu treffen, die gegen Recht und Gesetz verstößt. Befürworter hingegen sehen in ihm einen mutigen Richter, der seiner Pflicht nachgekommen ist, indem er das Kindeswohl über unzureichend belegte Maßnahmen stellte.

Verhältnismäßigkeit als Kernfrage

Im Kern argumentierte Dettmar, dass die verhängten Maßnahmen nicht verhältnismäßig waren, da sie weder evidenzbasiert noch geeignet waren, das erklärte Ziel – die Eindämmung der Pandemie – zu erreichen. In seinem Beschluss heißt es:

 

„Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn sein – also bei Abwägung der Vor- und Nachteile. Die entgegen § 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Maßnahmen sind ungeeignet, den legitimen Zweck zu erreichen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen zu senken. Sie sind unverhältnismäßig, da den erheblichen Nachteilen und Kollateralschäden kein erkennbarer Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenübersteht.“

 

Dettmar berief sich auf seine Verantwortung als Familienrichter, bei Kindeswohlgefährdung einzugreifen. Doch während er sich auf die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Rechtsstaates stützte, werfen ihm die Behörden vor, er habe bewusst geltendes Recht verletzt.

Ein Exempel mit historischen Parallelen

Der Fall Dettmar wirft ein Schlaglicht auf die Funktionsweise des deutschen Justizsystems in Krisenzeiten. Wie Tucholsky bereits 1927 beschrieb, ist die Justiz häufig ein homogenes System, das Abweichler nicht duldet. Dettmar habe, so Kritiker des Urteils, das stille Einverständnis der Justiz zur unkritischen Übernahme politischer Vorgaben infrage gestellt – ein Verhalten, das innerhalb der Justiz schnell sanktioniert wird.

Besonders ironisch:

Dettmar selbst war früher als Staatsanwalt für Rechtsbeugungsverfahren zuständig. Heute findet er sich in der Rolle des Angeklagten wieder. Doch während viele Juristen in der Pandemie Maßnahmen unkritisch durchwinkten, stellte Dettmar die Verhältnismäßigkeit infrage. Dass er dafür verurteilt wurde, während die übrige Justiz das Handeln der Regierung kaum hinterfragte, lässt Zweifel an der Unabhängigkeit der Rechtsprechung aufkommen.

Ein Vorbild trotz Widrigkeiten

Der Fall zeigt, wie riskant es sein kann, in einem systemischen Umfeld abweichende Meinungen zu vertreten. Christian Dettmar handelte als Richter nach bestem Wissen und Gewissen, indem er die Rechte von Kindern verteidigte. Seine Verurteilung mag ein juristischer Präzedenzfall sein, doch in den Augen vieler bleibt er ein Vorbild – ein Mahnmal dafür, dass der Schutz der Rechtsgüter anderer nicht der politische Opportunität geopfert werden darf.

Spendenaufruf für Christian Dettmar

Quelle: MILOSZ MATUSCHEK

Bilder: Screenshot (X)

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