Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot des Magazins Compact auf: Dem Eilantrag der betroffenen Redaktion wurde am Mittwoch stattgegeben. Damit darf Compact weiterarbeiten – bis zur Entscheidung im langwierigen Hauptsacheverfahrens gilt Rechtsschutz.
Damit liegt die Entscheidung über ein Verbot jetzt da, wo sie hingehört – vor Gericht. Nancy Faeser muss derweil eine vernichtende Niederlage hinnehmen. Ihre autoritäre Handhabe wird für rechtswidrig befunden. Deutlich sagt das Gericht, was Sache ist. Zwar sei das umstrittene juristische Vorgehen Faesers – ein Verbieten eines Mediums über das Vereinsrecht – an sich zulässig; „Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ,COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“
Soll heißen: Faesers Vorgehen gegen Compact war ungerechtfertigt, unangemessen, ein Übergriff. Nancy Faeser hat gegen den Rechtsstaat und gegen die Verfassung gepokert, und sie hat verloren. Das ist die gute Nachricht: Der Rechtsstaat gibt ein wichtiges Lebenszeichen ab und weist Faeser mit ihren autoritären Methoden in die Schranken.
Faeser sabotierte das Gerichtsurteil im Voraus
Aber: Mit ihrer Zerschlagung der Finanz- und Vertriebsstrukturen des Magazins hat sie das heutige Eil-Urteil bereits im Voraus unterlaufen und sich damit bewusst über ein mögliches, ja erwartbares Gerichtsurteil hinweggesetzt. Das ist anti-rechtsstaatlich. Jetzt ist das Verbot vorerst aufgehoben – die Schäden bleiben jedoch. Man darf davon ausgehen, dass Faeser das so perfide berechnet hat.
Der Vertrieb liegt in Trümmern, in keinem Kiosk ist das Magazin noch zu finden, selbst die Büromöbel hat Faeser beschlagnahmen lassen. Chefredakteur Elsässer selbst weiß bei aller Freude über den Erfolg vor Gericht nicht, wann Compact jetzt tatsächlich wieder anfangen kann, zu arbeiten. Das de-facto-Verbot besteht über den Moment der Aufhebung fort. Das hat Faeser so geplant.
Damit umschifft sie den Rechtsstaat, hat sich zu Klägerin, Richterin und Vollstreckerin gemacht. „Ich habe Compact verboten“, sagte sie stolz in einem Kurzvideo zur Razzia im Juli. Man merkt, was da mitschwingt: Der „Kampf gegen Rechts“ wird im Stile eines Sonnenkönigs geführt, eines autoritären Herrschers, der Justiz, Legislative und Exekutive in sich vereinigt sieht. Nicht das Gesetz gilt, nicht das, was Gerichte urteilen, gilt – sondern Faesers Wort und Wille. Das Gesetz bin ich. Es ist allein dieses Selbstverständnis, das Nancy Faeser für ihr sensibles Amt ungeeignet macht.
Demokratische Grundsätze interessieren Faeser nicht
Eigentlich dürfte jemand, der so denkt, nicht mal Bundesbeauftragte für Popkultur sein, geschweige denn Innenministerin. Dass ihr rabiates Vorgehen jetzt auch amtlich rechtswidrig ist, unterstreicht es nur noch. Faeser hat bewiesen, was für sie gilt: Ideologie vor Recht. Sie war bereit, das Recht zu brechen, Grundsätze dieser Republik mutwillig zu beschädigen. Und sie hat es getan. Gesetze, Verfassung, demokratische Grundsätze waren und sind ihr schlicht egal.
Warum hat sie Compact verboten? Das hat Faeser bis heute nie so richtig begründet. Wahrscheinlich muss sie das in ihrem Selbstverständnis auch gar nicht – Compact ist ja rechtsradikal. Stimmt vielleicht – aber auch im Umgang mit Rechtsradikalen gilt das Recht. Faeser aber führt in ihrem „Kampf gegen Rechts“ einen Kampf gegen das Recht. Sie attackiert Verfassung und Rechtsstaat.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ihr ein deutliches Stoppschild gezeigt. Die Verfassungsministerin hat die Verfassung mutwillig verletzt, um ihre politischen Ziele umzusetzen. Sie wahrt das Grundgesetz nicht, sie beschädigt es. Sie schützt diese Republik nicht, sondern zersetzt sie. Ihr rechtswidriger Angriff auf Compact war ein Angriff auf das Grundgesetz – das ist jetzt gerichtsfest als solcher bestätigt. Die logische Konsequenz kann nur der Rücktritt sein.
Text: Apollo News
Bild: Netzfund