Die deutsche Geschichte hat es mehrfach gezeigt und bewiesen das Wahlfälschung sowohl in Diktaturen als auch in parlamentarischen Demokratien möglich sind.
Die Geschichte hat auch gezeigt das Systeme
die dem Wählerwillen zuwiderlaufen bzw. ihn manipulieren, zum scheitern
veruteilt sind. Hier sei als Beispiel das der letzten DDR Kommunalwahlen im
Mai 1989 zu nennen:
https://www.welt.de/geschichte/article193057821/Kommunalwahl-1989-
Diese-Faelschung-laeutete-das-Ende-der-DDR-ein.html
Im Wahlgesetz der DDR, Paragraf 37, hieß es: „Die Auszählung der Stimmen
erfolgt im Wahllokal. Sie ist öffentlich und wird vom Wahlvorstand
durchgeführt.“
Auch in der BRD gilt u.a. für die Bundestagswahl das Öffentlichkeitsprinzip.
Jedermann hat das Recht vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen
des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das
Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu
beobachten.
Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim.
Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachter ist nicht erforderlich.
Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Jedoch kann
der Wahlvorstand Personen, die die Durchführung der Wahl stören, aus dem
Wahlraum verweisen.
Lt. Bundeswahlordnung ist also eine “Bürgerwahlbeobachtung“ ausdrücklich
vorgesehen:
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlbeobachtung.html
§ 54 Öffentlichkeit
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne
Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Vorsicht beim Gebrauch der Schreibgeräte !!! Dazu sagt die
Bundeswahlordnung lediglich folgendes:
§ 50 Absatz 2 Wahlkabinen
In der Wahlkabine soll ein Schreibstift bereitliegen.
Dabei obliegt es dem zuständigen Wahlvorstand welche Schreibgeräte er
auslegt. Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte (die nicht
dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte,
Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.
Einer besonderen Beobachtung sollte die Briefwahl unterzogen werden da
davon auszugehen ist, dass wegen neuer “Coronamutationen“ mehr Wähler
den hygienischen Briefwahlvorgung nutzen. Bereits zur Bundestagswahl
2017 entschieden sich 13.430.468 Wähler/innen (28,6%) für die Briefwahl,
tendenziell steigend !
§ 66 Absatz 2 Briefwahl
Die Wahlbriefe müssen bei dem Kreiswahlleiter des Wahlkreises, für den der
Wahlschein gültig ist, eingehen. Sind auf Grund einer Anordnung nach § 8
Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes Briefwahlvorstände für einzelne oder
mehrere Gemeinden innerhalb eines Wahlkreises gebildet, müssen die
Wahlbriefe bei der Gemeindebehörde eingehen, die die Wahlscheine
ausgestellt hat; sind Briefwahlvorstände für einzelne Kreise innerhalb eines
Wahlkreises gebildet, müssen die Wahlbriefe bei der Verwaltungsbehörde
des Kreises eingehen, in dem die Gemeinden liegen, die die Wahlscheine
ausgestellt haben.
Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle* spätestens am Wahlsonntag
bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der
Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der
Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
…
Ziel für jeden Demokraten muss es also sein, Wahlbetrug in Deutschland zu
verhindern. Dazu brauchen wir mutige Mitstreiter welche die Wahl- und
Auszählungsabläufe unabhängig begleiten und kontrollieren. Eventuell
auftretende Unregelmäßigkeiten werden an zentraler Stelle erfasst und
ausgewertet. Soweit der Plan …
(*) Die zuständige Stelle ist nicht das Wahllokal !
Hier noch zwei Beiträge zur Briefwahl:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-
thueringen/erfurt/bundestagswahl-auszaehlung-briefwahl-102.html
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/sind-briefwahlen-oeffentlich-
ueberpruefbar/
Bürgerkomitee Wahlbeobachtung
rene.venezuela@protonmail.com
Quelle:
hallo liebe querdenker,
ich grüße euch aus meinem exil in venezuela
ich habe eine anregung, eine bitte:
ihr seid viele, ihr scheut nicht die öffentlichkeit,
ihr kämpft für die grundrechte aller, für alle …
es geht um die wurst 🙂 … natürlich um die wahl und deren korrekten verlauf.
ich habe bei telegram eine gruppe engagierter menschen gefunden die die anstehende wahl, sofern sie denn stattfindet, genauestens unter die lupe nehmen will um wahlbetrug aufzudecken.
sie scheinen mir schon deutschlandweit gut vernetzt und technisch gut ausgestattet zu sein, haben eben ein konzept dahinter.
was sicherlich fehlt, freiwillige wahlbeobachter die mitmachen ! schaut euch doch den kanal mal an und wenn ihr magt nehmt kontakt mit denen auf.
ich kann hier aus venezuela nicht viel beisteuern als dafür zu werben.
webseite:
diewahlbeobachter.de
mit besten grüßen von der isla de margarita
rene
Bild: Pixabay – mohamed_hassan
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Die natürliche und von allein sich bildende Herdenimmunität wird durch sämtliche Corona-Maßnahmen verhindert. Außerdem machen die Maßnahmen viele Menschen psychisch krank. Die Bevölkerung wird falsch informiert und in Angst gejagt. Die Gesellschaft wird gespalten. Kinder und Gehörbehinderte können Gesichter und gesprochene Worte unter der Maske nicht erkennen. Und so weiter …. Amtsrichter Kölsch gab sein Bundesverdienstkreuz an die Regierung zurück wegen deren „Verbrechen an der Menschlichkeit“.