Die Webseite von n-tv schreibt:
„Die hohen Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen fallen der Landesregierung auf die Füße. Ein Gericht kippt die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Begründung: Eine Isolation macht keinen Sinn, wenn das Ansteckungsrisiko zu Hause höher als im Urlaub ist.“
Das Münsterer Oberverwaltungsgericht hat einem zurückkehrenden Urlauber aus Ibiza Recht gegeben. Der Kläger aus Bielefeld war bis zum 13. November auf Ibiza gewesen und reiste dann weiter auf die schöne Insel Teneriffa. Am 22. November ist sein Rückflug nach Deutschland gebucht. Den geltenden Vorschriften nach müsste er sich dann sich 10 Tage lang in häusliche Quarantäne begeben, ohne irgendwelchen Besuch bekommen zu dürfen, da er aus einem Risikogebiet heimkehre.
Der Bielefelder wollte das nicht hinnehmen. Auf den Balearen liegt die Inzidenzzahl deutlich niedriger als in NRW und so argumentierte der Mann, könne es ja nicht angehen, dass er als wandelndes Infektionsrisiko und Gefahr für die Allgemeinheit in Quarantäne muss, während in dem schlimmen „Risikogebiet Balearen“ die angebliche Ansteckungsgefahr niedriger ist, als hier.
Er zog vor Gericht und bekam Recht.
„Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn er daheim geblieben wäre“, lautet die Begründung des Oberverwaltungsgericht Münster.
Der Quarantänezwang sei daher unverhältnismäßig. Das Gericht schrieb in seinem Urteil, dass die Außervollzugsetzung dieser voraussichtlich sowieso rechtswidrigen Norm auch wegen des erheblichen Gesundheitseingriffs geboten sei.
Das war übrigens nicht das erste Mal, dass das Oberverwaltungsgericht der Landesregierung auf die Finger klopfte.
Schon im Sommer hatte das OVG diese Verordnung in einem anderen Fall gekippt.
„Die Regierung in Düsseldorf sei angehalten, „dem tatsächlichen Infektionsgeschehen Rechnung zu tragen und eine differenziertere Regelung zu erlassen“.
Auch ein Düsseldorfer Bürger ist gegen die Maskenpflicht vor Gericht gezogen und hat Recht bekommen.
Der Tenor des Urteils:
Die Vorgaben seien zu unspezifisch und daher rechtswidrig.
Allerdings betont das Urteil auch, dass die Verordnung deshalb nicht in Gänze rechtswidrig und ungültig sei.
Außerdem: Diese Entscheidung beziehe sich ausschließlich auf diesen Kläger, der den Eilantrag gestellt hatte, ließ das Gericht wissen.
Ausschließlich er sei von der Pflicht ausgenommen, im Düsseldorfer Stadtgebiet eine Alltagsmaske zu tragen.
Alle anderen Menschen müssten die Maskenverordnung beachten.
Quelle: NTV
Quelle: Schildverlag.de
Bild: Pixabay – wgbieber
Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe
Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.
Wir haben in den letzen Monaten Ausgaben für die Demonstrationen, Equipment, Anlage, Flyer, Karten, Tische, Zelte, Fahrzeuge für die Blogs mit Servern, Programmierern, Internet – und Telefonkosten, Software, Hardware
Jetzt kommen auf uns erhebliche Anwalts – und Beratungskosten zu, dass können wir nur mit eurer Hilfe schaffen“
Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, das Sie uns unterstützen.
Team Querdenken-761 – Querdenken Freiburg
Bitte spenden Sie auf folgendes Konto mit dem
Betreff “Querdenken Freiburg”
Kto: DE 2668 0700 3000 2410 2600
oder
https://www.patreon.com/Querdenken761