AfD Gutachten ist grösstenteils Quark!

 

Ulrich Vosgerau zum AfD-Gutachten: „Es ist größtenteils Quark“

 

Nach einer ersten Teillektüre des AfD-Gutachtens geht der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau davon aus, dass der Verfassungsschutz „in aller Regel nicht nüchtern und ergebnisoffen“ gearbeitet hat. Überhaupt sei das Kriterium „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ nur „eine freie Erfindung von Politologen bei Verfassungsschutzbehörden“.

Ein Interview.

Eigentlich sollte das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) über die AfD unter Verschluss bleiben. Als die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Kernbotschaft, die Partei stelle eine „gesicherte rechtsextremistische Bestrebung“ dar, am 2. Mai 2025 vor der Presse präsentierte, begründete sie die Geheimhaltung mit dem Schutz der Quellen des BfV.

In den Tagen danach gelangten via „Spiegel“ und „Bild“ dennoch erste Ausschnitte an die Öffentlichkeit. Wie, wann und durch wen die Kopie an die beiden Blätter gelangt war, ist bis heute unklar. Seit Dienstagabend, 13. Mai, liegt nun das gesamte Gutachten zum Lesen für jedermann vor. Das Politikmagazin „Cicero“ (Bezahlschranke) hatte die offensichtlich abfotografierten Seiten als erstes Medium „geleakt“, „weil wir daran glauben, dass Demokratie nicht ohne Transparenz und kritische Öffentlichkeit funktionieren kann“. Andere Medien wie „NiUS“ zogen (ohne Bezahlschranke) schnell nach.

Erhärtet das Gutachten die Einschätzung des Kölner Inlandsgeheimdienstes über die Absichten der größten Oppositionspartei im Bundestag? Die Epoch Times bat den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau um ein schriftliches Interview.

Vosgerau wurde als Teilnehmer des sogenannten Geheimtreffens in Potsdam im November 2023 bundesweit bekannt. Er hatte daraufhin gegen die Berichterstattung über das Treffen geklagt und in Teilen recht bekommen.

 

Herr Dr. Vosgerau, wie viele Seiten des rund 1.100 Seiten starken Textes haben Sie bereits gelesen?

Etliche, eher überflogen. Ich kenne ja jede Menge Verfassungsschutzberichte auf Bundes- wie auf Länderebene. Sie sind, zumal wenn es gegen die AfD geht, immer nach einem ähnlichen Muster gestrickt. Aber hier soll vor allem schon die Masse erschlagen.

 

Wie ist Ihr erster Eindruck?

Es ist größtenteils Quark. 2017 hat es das Bundesverfassungsgericht als wesentliches Indiz für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD genommen, dass diese offenbar Deutsche mit ausländischen Vorfahren, die oder deren Eltern oder Großeltern irgendwann naturalisiert worden waren, nicht als Deutsche anerkennen oder ihnen pauschal und ohne Einzelfallprüfung die Staatsbürgerschaft wieder wegnehmen wollten.

Daher wird dieses Kriterium nun bei der AfD gesucht. Dies aber in aller Regel nicht nüchtern und ergebnisoffen, sondern nach der Methode: Wir wissen oder wollen, dass sie es wollen, und legen alles im Sinne dieses Ziels aus! Wenn also ein AfD-Funktionär aus der vierten Reihe sagt: „Wir können nicht das Sozialamt der Welt sein! Wir müssen schon genau gucken, wen wir haben wollen und wen nicht. Nicht jeder kann Deutscher werden!“, dann sagt der Verfassungsschutz: Damit ist bewiesen, sie wollen Einwanderern die Staatsbürgerschaft einfach wieder wegnehmen! Aber das hat er nicht gesagt.

 

Werden sich nun Redaktionen, die das Gutachten verbreiten, auf eine Klage seitens der Bundesregierung einstellen müssen?

Nein, der Staat hat keine Möglichkeit, gegen die Offenbarung von Geheimnissen zu klagen. Das wäre selbst bei Privatleuten nur möglich, wenn in der Offenbarung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts läge, und so etwas hat der Staat eben nicht.

Es gibt allerdings die Straftat des Geheimnisverrats, Paragraf 353b StGB. Den können allerdings nicht Journalisten begehen, sondern nur die Amtsträger, die das Papier weitergereicht haben. Die Journalisten werden aber nie verraten, von wem genau sie das Papier haben, denn insofern gilt der Quellenschutz, der gewissermaßen sogar Verfassungsrang hat.

Denn früher hat man gelegentlich versucht, gegen Journalisten wegen „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ zu ermitteln, mit der Erwägung, dass diese durch Veröffentlichung des Geheimnisses den „Verrat“ erst möglich gemacht haben. Das diente dazu, Haus-durchsuchungen bei Zeitungen zu rechtfertigen, so etwa schon in der „Spiegel-Affäre“ 1962. In Wahrheit ging es dabei nicht um die Journalisten, sondern man hoffte, so herauszufinden, wer der Maulwurf in den eigenen Reihen war. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis 2007 in der „Cicero-Entscheidung“ endgültig verboten.

Bei den Medien, die das Gutachten sofort hatten, also etwa die „Bild“ und der „Spiegel“, hat man den Eindruck, dass diese es auf Veranlassung des Innenministeriums bekommen haben. Sie haben dann ja auch sehr gewogen berichtet – ein Journalist schrieb: Sie haben die Pressearbeit des Verfassungsschutzes übernommen! – und ihren Lesern nicht berichtet, wie peinlich und dünn der ganze Schinken ist. Bei der zweiten Welle, in der auch kritische Medien das Papier bekommen haben, mögen dann andere gehandelt haben, um eben „Öffentlichkeit“ herzustellen.

 

Wann gilt eine Partei oder Gruppierung nach den Buchstaben des Gesetzes eigentlich definitiv als „gesichert rechtsextrem“?

Es gibt insofern kein Gesetz! Das Kriterium „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ steht in keinem Gesetz und ist auch überhaupt kein Begriff des Verfassungsrechts. Es ist eine freie Erfindung von Politologen bei Verfassungsschutzbehörden und scheint irgendwie einschlägig zu sein, wenn jemand immer wieder anders redet als bei den Grünen oder auf dem evangelischen Kirchentag üblich. Mit Rechtswissenschaft hat das nichts zu tun.

 

Bedeutet die Einstufung „gesichert rechtsextrem“ automatisch, dass eine Partei oder Gruppe verboten werden kann?

Nein, es ist ein Fantasiebegriff von Politikwissenschaftlern, der Leute davon abbringen soll, eine bestimmte Partei zu wählen. Mit dem Parteiverbotsverfahren hat das nichts zu tun.

 

Werden die Argumente aus dem Gutachten Ihrer Auffassung nach als Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren genügen? Falls ja: Warum? Falls nein: Warum nicht?

Es ist eigentlich kein „Gutachten“, sondern ein endloses Sammelsurium, in dem auf schmaler und teils banaler Tatsachengrundlage – die AfD findet zum Beispiel, millionenfache Einwanderung in die Sozialsysteme habe nicht nur Vorteile – wilde Insinuationen und Assoziationen gebildet werden. Man nennt das inzwischen ja teils die „Methode CORRECTIV“.

Nun haben freilich auch schon oft CDU-, CSU- und FDP-Politiker geäußert, unkontrollierte Einwanderung sei kein so guter Gedanke. Über die steht aber nie etwas im Verfassungsschutzbericht, weil der Verfassungsschutz wohl findet: „Die denken dabei aber nichts Schlimmes, die AfD-Leute heimlich aber schon!“.

Für ein Parteiverbotsverfahren käme es darauf an, dass die Partei insgesamt und als solche programmatisch, systematisch und in kämpferischer Weise das System des Grundgesetzes umstürzen und durch ein anderes ersetzen will, eine Art Kommunismus oder auch Neo-Nationalsozialismus. Dafür wird rein gar nichts dargelegt. Vom Parteiprogramm scheint bezeichnenderweise – wenn ich das richtig sehe – gar nicht die Rede zu sein!

 

Die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser wollte das Gutachten eigentlich als Verschlusssache („VS – nur für den Dienstgebrauch“) handhaben, angeblich des Quellenschutzes wegen. Nun stellte sich heraus, dass das Papier fast ausschließlich aus vom BfV eingeordneten und bewerteten Zitaten von AfD-Mitgliedern aus sozialen Medien oder öffentlichen Auftritten besteht. Warum wurde das Papier Ihrer Ansicht nach trotzdem nicht gleich freigegeben?

Genau, das mit dem Quellenschutz hat sich schon mal als Lüge erwiesen. Man wollte es nicht freigeben, weil es nicht öffentlich kritisierbar und überprüfbar sein sollte. Das Ergebnis sollte in die Welt posaunt werden, nicht ergebnisoffen diskutiert. In der Sache war das eine Medienkampagne des Innenministeriums.

 

Selbst der AfD wurde vonseiten des BfV und des Innenministeriums die Einsicht in das Gutachten verweigert. War das überhaupt legal?

Nun, „offiziell“ ist das Gutachten ja eine rein interne Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zum inneren Dienstgebrauch. Das müsste in der Tat weder veröffentlicht noch den Betroffenen gezeigt werden. Ein Skandal wird daraus, wenn das vermeintliche „Ergebnis“ des angeblichen „Gutachtens“, das ja gar keins ist, öffentlich gemacht wird. Dann gilt schon, dass die AfD als Betroffene zumindest vorher hätte angehört werden müssen!

Die AfD hat ja nun gegen diese Veröffentlichungspolitik geklagt und bekommt im Verfahren auch Akteneinsicht. Dabei gab es wohl die Auflage, dass die Partei selbst das Gutachten aber nur im Beisein ihrer Anwälte einsehen dürfte – wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, als „Bild“ und „Spiegel“ schon längst im Besitz des Gutachtens waren, vermutlich von der Amtsspitze beziehungsweise dem BMI selbst geleakt zur gefälligen Pressebegleitung, und es dort natürlich von einem ganzen Schwarm von Redakteuren ausgewertet worden sein wird.

Herr Dr. Vosgerau, vielen Dank für das Interview.

 

Eine knappe Woche, nachdem Faeser das Gutachten vorgestellt hatte (Kurzvideo auf X), ist das BfV selbst teilweise zurückgerudert. Die Bundesbehörde entschied im Rahmen einer Stillhaltezusage, die AfD bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen. Auch die Pressemitteilung zur Einstufung wurde von der BfV-Website entfernt, die Beobachtung wurde angeblich ausgesetzt.

Die AfD als Ganzes gilt unterdessen weiterhin als „Verdachtsfall“. Es ist unklar, wann das Kölner Verwaltungsgericht über den Eilantrag entscheiden wird.

Das geleakte Gesamtgutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD ist online

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