Das Vertrauen in die Demokratie schwindet. Gleichzeitig wächst der Populismus.
Da alle Parteien und alle staatlichen Organe nach dem Grundgesetz und den völkerrechtlichen Verträgen verpflichtet sind, die Verwirklichung des Rechts des Volkes auf Selbstbestimmung zu fördern, weiterzuentwickeln und zu achten und die Parteien nur bei der politischen Willensbildung mitwirken dürfen, beantragte die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby am 26. Mai 2025 bei den fünf Bundestagsfraktionen entweder ein Referendum über das eingereichte Ausführungsgesetz zur Volksgesetzgebung auf Bundesebene oder seinen Erlass durch den Deutschen Bundestag.
Die Regelung der Volksgesetzgebung war schon mehrmals Gegenstand von Koalitionsverträgen
Um die Volksgesetzgebung auf Bundesebene einzuführen und zu regeln, wurden im Bundestag auch schon einige Initiativen von verschiedenen Parteien gestartet.
Obwohl alle Parteien wissen, dass das Grundgesetz ihnen nur die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes gewährt, scheiterte die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene immer wieder am Widerstand einiger Fraktionen.
Der freiheitlich demokratischen Grundordnung sind alle Parteien ausnahmslos verpflichtet. Deshalb schrieb Adenauer in seinen Erinnerungen „Jede Partei ist für das Volk da und nicht für sich selbst“. Da die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, geht alle Staatsgewalt nach dem Grundgesetz vom Volke aus. Nur das Volk ist der Souverän.
Keine Partei ist berechtigt, die Souveränität des Volkes in Frage zu stellen und nur auf Wahlen zu begrenzen. Das deutsche Volk hat wie jedes andere nach der Charta der Vereinten Nationen das Recht auf Selbstbestimmung und kann zu jeder Zeit über seinen politischen Status frei entscheiden. Diese Tatsache wurde genauso vom Bundestag am 23. Dezember 2021 wie vom Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen, Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 und auch im Urteil vom 25. Juli 2012 zur „Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag“, ausdrücklich bestätigt. Obwohl die Bürger nach zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich bestimmen können und keiner politischen Gewalt unterworfen sind, der sie nicht ausweichen können, ist das Volk, der eigentliche Souverän, völlig entmachtet.
- Wenn ein Volk bei wichtigen Entscheidungen nicht gefragt wird und nicht mitbestimmen kann, ist das Volk nicht der Souverän.
- Wenn das Selbstbestimmungsrecht nur auf Wahlen begrenzt wird, ist das Volk nicht der Souverän.
- Wenn ein Volk nach einer Wahl vier Jahre jedoch zum Zuschauen verurteilt ist, weil es über keinerlei Verfahren verfügt, z. B. die Regierenden auch vor Ablauf der Wahlperiode abzuwählen, ist das Volk nicht der Souverän.
Obwohl „eine durch Wahlen und Abstimmungen betätigte Selbstbestimmung des Volkes nach dem Mehrheitsprinzip“ laut Bundesverfassungsgericht konstitutiv ist, hat der Bundestag seine Verpflichtung aus dem Grundgesetz bis heute nicht ausgeführt. Für Wahlen gibt es ein Ausführungsgesetz aber für Volksabstimmungen nicht.
Um die grundgesetzliche demokratische Grundordnung zu vollenden, hat die Bürgerinitiative dem Bundestag ein Ausführungsgesetz für die Volksgesetzgebung auf Bundesebene vorgelegt, das in einer von Bürgern organisierten Abstimmung über vier Gesetzentwürfe (SPD, DIE LINKE, Mehr Demokratie e. V., Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby) zur Auswahl stand und von der überwiegenden Mehrheit der abstimmenden Bürgern gewählt wurde.
Das Volk ist der Souverän, und somit ist eine Volksabstimmung, z. B. über ein Ausführungsgesetz für Volksentscheide auf Bundesebene, nicht nur zulässig, sondern geradezu die Basis des Grundgesetzes. Das Volk ist das oberste Verfassungsorgan. Die Staatsgewalt wird vom Volk und durch weitere Organe (Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung) ausgeübt, die also neben dem Volk als Verfassungsorgane existieren und nicht anstelle oder statt des Volkes. Die anderen Organe haben nur eine dienende Funktion bei der Umsetzung des Volkswillens.
Damit das Volk die im Grundgesetz verankerte Staatsgewalt regelmäßig ausüben kann, soll ein Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung durch ein Referendum beschlossen werden, das den Ablauf regelt. Das Grundgesetz verbietet keine Volksentscheide und es ist auch kein Gesetz zur Regelung von Referenden erforderlich. Referenden stehen unter keinem Gesetzesvorbehalt. Die Bürger/innen sollen also selbst entscheiden, was sie in den jeweiligen Ebenen für richtig halten, sprich: welche Regelungen sie sich selbst geben wollen. Letztlich sind sie in der Verantwortung für alle staatlichen Institutionen.
Alle Bereiche, die der parlamentarischen Gesetzgebung zugänglich sind, können auch direkt-demokratisch geregelt werden. Das Parlament bleibt weiterhin der Ort politischer Auseinandersetzung und der Entscheidung. Das Volk als Träger der Staatsgewalt gewinnt aber einen effektiveren Einfluss auf deren Ausübung, indem es das Parlament dazu veranlassen kann, sich mit bestimmten Themen zu befassen, oder indem es selbst unmittelbare Sachentscheidungen trifft. Ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung führt zur Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verpflichtet uns allen das Vertrauen in die Demokratie zu stärken. Die Bürgerinitiative Gemeinwohl-Lobby bittet die fünf Fraktionen um eine Antwort bis zum 30. Juni 2025.
Kontakt: Marianne Grimmenstein kontakt@gemeinwohl-lobby.de
Wortlaut des Referendums an die Fraktionen:
https://gemeinwohl-lobby.de/petition-an-den-bundestag/
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