Das angebliche “Demokratieförderungsgesetz” und seine Hintergründe…

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) präsentierte am 13. Februar 2024 auf der Bundespressekonferenz einen neuen 13-Punkte-Plan, der darauf abzielt, “unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde zu verteidigen”.

Unter dem Titel “Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen” sollen Maßnahmen zur Prävention und Härte gegen Rechtsextremisten ergriffen werden.

Faeser betrachtet die größten Bedrohungen, wie üblich, auf der rechten Seite des politischen Spektrums.

Unterstützt wurde sie bei ihrer Präsentation vom Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang (CDU), und dem Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch (parteilos).

Alle drei machten klar, dass die Maßnahmen in Richtung “Prävention und Härte” gehen sollen:

“Wir sollten rechtsextremistische Netzwerke so behandeln wie Gruppierungen der Organisierten Kriminalität. Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Das bedeutet, jeden Rechtsverstoß konsequent zu ahnden. Das kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch Ordnungsbehörden wie die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht geschehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verstärkt hierfür seine Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vor Ort. Bei Rechtsextremisten jeden Stein umzudrehen – das muss der Ansatz sein.”

Der Plan umfasst 13 Maßnahmen, die Faeser mit der ganzen Kraft des bundesrepublikanischen Beamtenapparats umsetzen will.

  • Punkt 1, “Resilienz der Demokratie stärken”, greift insbesondere die Debatte auf, ob die AfD im Fall eines Wahlerfolgs Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben sollte. Das Bundesministerium des Innern (BMI) schlägt eine entsprechende Grundgesetzänderung vor.

  • Punkt 2, der “ganzheitliche Ansatz”, zielt darauf ab, rechtsextremistische Veranstaltungen auf Hinweis des BfV zu verbieten, indem unterrangige Behörden bis hin zur Gaststättenaufsicht “verstärkt” darauf achten.

  • Punkt 4, “Transnationale Vernetzungen stören”, soll es ermöglichen, Ein- und Ausreisesperren für “Rechtsextremisten” zu verhängen. Die Zusammenarbeit mit den “Landesbehörden” wird dafür verstärkt.

  • Punkt 3 sieht vor, die “Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke” auszutrocknen, indem das Bundesverfassungsschutzgesetz geändert wird, um Finanzmaßnahmen schneller und unbürokratischer zu ermöglichen.

  • Punkt 7 zielt darauf ab, “Verfassungsfeinde” aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, indem das Disziplinarrecht angepasst wird.

  • Punkt 9, “Rechtsextremisten konsequent entwaffnen”, sieht vor, dass Personen, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt werden, keine Waffen mehr besitzen dürfen. Das Waffenrecht soll entsprechend verschärft werden.

  • Unter Punkt 5 soll das BKA “konsequent” dafür sorgen, rechtsextremistische Inhalte aus dem Internet zu entfernen, indem der Verfolgungsdruck bei Straftaten erhöht wird und die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt weiter ausgebaut wird.

  • Eine “neue Früherkennungseinheit der Bundesregierung” soll beim BMI angesiedelt werden, um ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen frühzeitig zu identifizieren.

Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die Gesellschaft haben werden.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) plant laut Recherchen des Nachrichtenportals “NiUS” eine härtere Linie im “Kampf gegen rechts”.

Zukünftig sollen Behörden im Rahmen ihres Bundesprogramms “Demokratie leben!” auch gegen Meinungsäußerungen vorgehen können, die laut Artikel 5 des Grundgesetzes “von der Meinungsfreiheit gedeckt sind”. Paus äußerte sich während einer Pressekonferenz zum Thema “Hass im Netz”:

“Wir wollen berücksichtigen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze existiert. Viele Gegner der Demokratie wissen genau, was auf Social-Media-Plattformen gerade noch als Meinungsfreiheit gilt. Die Bundesregierung wird Gesetze überprüfen und bei Bedarf anpassen.”

Die Finanzierung für Paus’ Pläne soll über das neue “Demokratiefördergesetz” ausgebaut und gesichert werden. Laut “NiUS” soll das Parlament nicht mehr um Erlaubnis gebeten werden müssen, bevor das Familienministerium Gelder an unterstützende Organisationen überweist.

Es gibt jedoch Widerstand gegen diese Pläne. Wolfgang Kubicki, FDP-Vizeparteichef und Bundestagsvizepräsident, bezeichnete das Demokratiefördergesetz als “eine Gefahr für unsere Demokratie”. Er lehnt es ab, dass Paus eigenständig darüber entscheidet, was im Rahmen der Verfassung möglich ist. Kubicki stellt die Frage, wer gefährlicher für unsere Verfassungsordnung ist: diejenigen, die sich innerhalb der Gesetze bewegen, oder diejenigen, die die Grenzen des Erlaubten nach eigenem Ermessen einschränken wollen.

Der CDU-Abgeordnete Christoph Ploß unterstützt Kubickis Meinung und sagt: “Dieses Gesetz darf niemals verabschiedet werden.” Stattdessen sei mehr Geld für Infrastruktur oder Bildung erforderlich.

Der Beschluss des seit Ende 2022 auf Eis liegenden “Demokratiefördergesetzes” soll laut Punkt 10 vom Bundestag “angesichts der aktuellen Entwicklung” zeitnah beschlossen werden. Darüber hinaus soll der neue Sportvereinspreis “Sport mit Haltung” erstmals verliehen werden. Der Bund stellt für ein neues “Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport” für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Bundesregierung hat sogar 22 Millionen Euro bereitgestellt, um den Zentralrat der Juden in Deutschland im Einklang mit Punkt 12 (“Antisemitismus entgegentreten”) zu unterstützen. Dies ist Teil des Engagements zur Stärkung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens. Die politische Bildung sei auch im Kampf gegen Antisemitismus unerlässlich.

Um Amts- und Mandatsträger, insbesondere auf kommunaler Ebene, zu schützen, will das Bundesministerium des Innern gemäß Punkt 13 (“Angegriffenen Demokratinnen und Demokraten den Rücken stärken”) ebenfalls mehr Geld ausgeben. Ein Teil davon soll in eine neue Ansprechstelle fließen, die das Deutsche Forum für Kriminalprävention aufbauen soll. Das dauerhafte Dialogformat zum Austausch zwischen kommunalen Akteuren und dem Bund soll ebenfalls fortgeführt werden.

Diese neuen repressiven und präventiven Maßnahmen bauen auf dem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus des Bundesministeriums des Innern aus dem Jahr 2022 auf und reagieren auf aktuelle Entwicklungen. Weitere Einzelheiten zu dem aktuellen 13-Punkte-Plan sind in einer Broschüre des Bundesministeriums des Innern zu finden.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), wirft Faeser vor, zu wenig auf die Gefahren des Linksextremismus, des Islamismus und des damit verbundenen Antisemitismus zu achten. Er betont, dass insbesondere vom islamistischen Extremismus die größte Gefahr für Terroranschläge ausgeht.

Zuletzt hatte Faeser unter dem Eindruck antiisraelischer Proteste infolge der Hamas-Angriffe vom 7. Oktober 2023 die radikalislamische Organisation Hamas und das propalästinensische Gefangenensolidaritätsnetzwerk Samidoun verbieten lassen. Die Verbote waren nach Ansicht von „Sicherheitsbehörden“ aber öffentlich zu früh verkündet und intern zu spät organisiert worden: Die Betroffenen hätten genügend Zeit gehabt, um Beweismittel und Geld beiseitezuschaffen.

Quelle. Epochtimes.de
Quelle: Nius.de
Bilder: Faeser und Paus Demokratieförderungsgesetz Radio Qfm Edition

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