In Deutschland können Migranten an der Grenze unter bestimmten Umständen zurückgewiesen werden, insbesondere im Rahmen des Asylrechts und der Dublin-III-Verordnung.
Folgende Situationen führen zur Zurückweisung:
1. Sichere Drittstaatenregelung: – Nach dem deutschen **Grundgesetz (Artikel 16a Abs. 2)** können Migranten, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keinen Asylantrag in Deutschland stellen und können an der Grenze zurückgewiesen werden. Sichere Drittstaaten sind Länder, in denen Schutzsuchende keine Verfolgung befürchten müssen. Länder wie alle EU-Staaten, Norwegen und die Schweiz zählen dazu.
2. Dublin-III-Verordnung: – Gemäß der Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union ist grundsätzlich derjenige EU-Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig, in dem ein Asylbewerber zuerst eingereist ist. Migranten können daher zurückgewiesen werden, wenn festgestellt wird, dass sie bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt oder dort ihren ersten Eintritt in die EU hatten.
3. Fehlende Reisedokumente: – Personen, die versuchen, ohne gültige Reisedokumente oder Visa einzureisen und keine schutzwürdigen Gründe (z. B. Asylgründe) vorweisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Dies betrifft vor allem Nicht-Asylsuchende oder Personen, deren Herkunftsland nicht als Krisen- oder Verfolgungsgebiet gilt.
4. Bereits abgelehnter Asylantrag: – Personen, deren Asylantrag in Deutschland oder einem anderen EU-Land bereits rechtskräftig abgelehnt wurde, können ebenfalls an der Grenze zurückgewiesen werden, insbesondere wenn keine neuen Asylgründe vorgebracht werden können.
5. Rücknahmeabkommen mit anderen Ländern: – Es gibt bilaterale Abkommen Deutschlands mit bestimmten EU-Staaten (z. B. Spanien und Griechenland), die die Rückübersetzung von Migranten regeln, die bereits in diesen Ländern registriert wurden.
6. Grenzkontrollen bei außergewöhnlichen Situationen: – In besonderen Fällen, wie etwa bei einem erheblichen Anstieg der Migration oder einer terroristischen Bedrohung, können Grenzkontrollen wieder eingeführt werden. In diesen Fällen können Personen, die illegal einreisen oder kein Recht auf Aufenthalt haben, an der Grenze zurückgewiesen werden.
Generell gibt es bei der Zurückweisung von Migranten immer die Verpflichtung, internationale Menschenrechte und das Non-Refoulement-Prinzip zu beachten, das besagt, dass niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in dem ihm Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht.
Text: Radio Qfm.
Bild: Radio Qfm.