Michael Ballweg: Landgericht beschliesst Nicht-Eröffnung des Hauptverfahrens!

Michael Ballweg wird vom SWR und den Stuttgarter Zeitungen von Wahlkampfveranstaltungen ausgeschlossen - bitte schauen Sie sich diesen Beitrag an und protestieren Sie bei den entsprechenden Medien gegen diese Diskriminierung und das zu tiefst undemokratische Verhalten des SWR und der anderen staatlichen Organisationen

Verfahren gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg

Der erste Stuttgarter Staatsanwalt schickt in diesem Moment eine Pressemeldung in den Äther, welche besagt, dass das Landgericht Stuttgart die Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen Michael Ballweg beschlossen hat.

Die Staatsanwaltschaft will die Entscheidung allerdings nicht hinnehmen. Oder die weisungsbefugte Landesregierung?

In der Pressemeldung wird noch einmal all das aufgeführt, was offenbar dem Landgericht nicht hinreichend belegt war. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als schlechter Verlierer. Aber nicht nur das: Dahinter steckt ja ein Menschenleben. Und jemanden für neun Monate wegzusperren — unter anderem wegen Fluchtgefahr — um dann nicht einmal zum Hauptverfahren zugelassen zu werden. Das ist schon mehr als nur eine Schlechtleistung der Staatsanwaltschaft.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz kommentiert für uns die Enscheidung des Landgerichts auf Nichteröffnung des Verfahrens:

Unjuristisch würde ich sagen: „Voll auf die Acht!“

Juristisch: Gemäß § 203 StPO beschließt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist. Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist, ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; damit wird sogar ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit verlangt, als dies beim dringenden Tatverdacht für einen Haftbefehl im Sinne des § 112 StPO erforderlich ist. Das heißt indirekt, dass schon der Haftbefehl trotz dessen Bestätigung durch andere Kammern und Gerichte aus heutiger Sicht niemals gerechtfertigt.

Dabei hat das Landgericht offensichtlich berücksichtigt, dass zur Eröffnung des Hauptverfahrens nicht die für eine Verurteilung notwendige volle richterliche Überzeugung erforderlich ist. Das OLG wird als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Landgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu würdigen.

Wenn das OLG die Entscheidung nach Erlass und Vollzug eines Haftbefehls bestätigt, ist das bildlich gesprochen wie ein Sechser in der Klassenarbeit kombiniert mit Eckestehen und Mülleimer auf dem Kopf.

Deshalb: Die hyperschnelle Pressemitteilung – wohl schneller als die Anwaltspost – zeigt wie angepisst die Truppe ist.

Traurig: Politisch motivierte Verfolgung Unschuldiger. Gerade hier ist das mehr grüne als schwarze Baden-Württemberg leider führend. Kein halbwegs professioneller Strafverteidiger hat mehr Vertrauen in die Staatsanwaltschaften als Wunscherfüllungsbehörde grüner Allmachtsphantasien. Zwar soll die Staatsanwaltschaft gemäß § 150 Gerichtsverfassungsgesetz „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ sein. Wenn dies aber heute jemand laut im Gerichtssaal behauptet, hört man höchstens ein Lachen. Leider! Die Delegitimation des Rechtstaates beginnt in der Mitte der Justiz und nicht in Thüringen durch Höcke.

Kompliment an die mutige Kammer des Landgerichts Stuttgart.

Quelle: https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/gericht-verweigert-verfahren-gegen-michael-ballweg-schallende-ohrfeige-fuer-die-staatsanwaltschaft

Bild: Radio Qfm

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