Für die erste Demonstration von Querdenken-761 Freiburg im Jahr 2021 hat sich die Stadt Freiburg zu folgenden Auflagen entschlossen.
A u f l a g e n:
* Neuerungen bei dem Auflagenbescheid sind fett markiert
1.Die Versammlung ist auf dem Augustinerplatz durchzuführen.
2. Die Teilnehmer_innen haben untereinander und zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
Die Einhaltung eines Mindestabstands gilt nicht zwischen den Angehörigen einer Familie mit minderjährigen Kindern.
3. Alle Teilnehmer_innen haben eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht
a) für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und
b) für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist
* sofern dies durch eine ärztliche Bescheinigung attestiert ist und diese den kontrollierenden Polizeibeamt_innen vor Ort auf deren Verlangen in physischer Form (Papier) vorgewiesen und zur Prüfung ausgehändigt wird.
* Dies gilt auch für das Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung, um Lebensmittel zu konsumieren. Um zutrinken, darf die Mund-Nasen-Bedeckung auch ohne medizinische Indikation jeweils kurz abgesetzt werden. Sie ist anschließend unmittelbar wieder aufzusetzen.
* Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf der Versammlung zu tragen, befreit sind, müssen ersatzweise einen Plexiglas-Gesichtsschutz (sog. Vollvisier) tragen.
* 4. Pro 10 Versammlungsteilnehmer_innen wird eine gekennzeichnete Ordnerin eingesetzt.
* Als Ordnerinnen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Nr. 3 tragen. Personen, die nach Nr. 3 Buchstabe b) von der Pflicht befreit sind, dürfen nicht als Ordnerinnen eingesetzt werden.
II. Wir ordnen die sofortige Vollziehung der Ziffer I nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) an. Ein eventuell eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.
Überschlagsrechnung: Die Versammlung ist für maximal 150 Personen angemeldet.
- Normalerweise hat eine Demonstration für 40-50 Personen 1 Ordner.
- Im Kindergarten haben 15-20 Kinder eine Betreuer*in
- Im – zur Zeit von Al Capone ( ca.1934 ) – sichersten Gefängnis „Alcatraz“ konnten 250 Gefangene untergebracht werden. Diese 250 Gefangenen hatten 200 Wärter.
- Für eine Versammlung von 150 Personen in Freiburg müssen wir nun 15 Ordner stellen, amüsant ist, dass wir für unserer Ordner – rein rechnerisch 1,5 neue Ordner stellen müssen – Querdenken Freiburg muss also mit 1,5 Ordnern seine eigenen Ordner verwalten.
- Dazu kommen nun eine unbekannte Anzahl von Polizeikräften und sicher auch ein paar „Fans“
Es wird also so sein, dass heute auf dem Augustinerplatz 50-60 Ordnungskräfte ( Polizei und Ordner) für die Sicherheit von 100-150 unbewaffneten, friedlichen, Demonstranten mit Masken und Abständen sorgen werden.
Hiermit – einen lieben Dank an das Ordnungsamt der Stadt Freiburg und unseren Bürgermeister Martin Horn – an den Leiter des Amts für öffentliche Ordnung – Dr. Rene Funk – an Markus Geugelin, Frau Mutzbauer und Frau Bretscha, die dafür gesorgt haben das heute – am 13.03.2021 in Freiburg i. Br. auf dem Augustinerplatz zwischen 14:30 und 17 Uhr
„Der sichersten und best bewachtesten Orte der Welt“
aufgebaut werden konnte. Wir freuen uns, ein Teil dieses beeindruckenden Ereignisses zu sein.
R. Freund
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