Die Schweizer stehen vor einer Abstimmung über ihre Neutralität aufgrund einer Volksinitiative, die von einem Komitee um den Politiker Christoph Blocher eingereicht wurde.

Einige Medien sehen das Neutralitätsbegehren auch als Gegenmaßnahme gegen Sky Shield.

Doch der Europarechtsexperte Andreas Müller erwartet keine Auswirkungen auf die geplante Teilnahme der Schweiz an der europäischen Luftverteidigungsinitiative.

Blochers Initiative zielt darauf ab, die schweizerische Neutralität in der Verfassung zu verankern und der Schweiz den Beitritt zu Verteidigungsbündnissen zu verbieten.

Demnach dürfte die Schweiz sich nicht an militärischen Konflikten zwischen Drittstaaten beteiligen oder nichtmilitärische Zwangsmaßnahmen gegen kriegführende Nationen ergreifen. Dies würde bedeuten, dass die Schweiz, sollte die Initiative angenommen werden, die Sanktionen gegen Russland aufheben müsste. “Genau dieser Text steht zur Abstimmung”, erklärte ein Wissenschaftler aus Vorarlberg, der an der Universität Basel lehrt, gegenüber der APA.

Die Schweiz definiert Neutralität als “bewaffnete Neutralität”, wobei sie sich im Falle eines Angriffs verteidigen kann.

Die European Sky Shield Initiative zielt genau darauf ab, den Schutz vor Angriffen mit Raketen und anderen Flugobjekten zu verbessern. Die Teilnahme der Schweiz und Österreichs an dieser Initiative sieht der Experte als eine nicht rechtlich bindende Kooperation für gemeinsame Beschaffung, Ausbildung und Koordination an, ohne ein formales Militärbündnis einzugehen.

Die Blocher-Initiative selbst erkennt Ausnahmen an, wie eine Zusammenarbeit im Falle eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz. Blocher betonte, dass die Übernahme der Russland-Sanktionen die Schweiz zur Kriegspartei gemacht habe.

Für die Annahme einer Initiative in der Schweiz ist eine “doppelte Mehrheit” erforderlich, sowohl von der Gesamtbevölkerung als auch von den Kantonen. Bisher haben nur wenige Initiativen diese Hürde überwunden. Allerdings waren die Erfolgschancen in den letzten Jahren höher.

Abgesehen von der Neutralitätsdebatte wird auch über die Einrichtung eines NATO-Verbindungsbüros in der Schweiz diskutiert.

Müller sieht dies sowie die Teilnahme am NATO-Programm “Partnership for Peace” als unproblematisch an, solange es sich um Gespräche, Koordination und gemeinsame Ausbildungen handelt.

Österreich hat seine Neutralität im Vergleich zur Schweiz aktiver ausgelegt und hat im Rahmen seines EU-Beitritts Ausnahmen von der Neutralität festgelegt. Müller erklärt, dass Österreich sich daher rechtlich leichter an den Sanktionen gegen Russland beteiligen kann, da diese Bereiche von der Neutralität ausgenommen sind.

Bilder: Volksabstimmung zur Schweizer Neutralität – Pixabay – David_Peterson

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