Sprachmitteilung von Dr. Reiner Füllmich direkt aus der Untersuchungshaft…

Dr. Reiner Füllmich direkte Nachricht und Sprachmitteilung

Liebe Freunde, ich will Ihnen ein kleines Update zur aktuellen Situation geben.

Wegen Erkrankung hat sich die Fortsetzung meines Strafverfahrens um 14 Tage verzögert.

Gleichzeitig entnehme ich aus den Mainstream Medien und aus ihren teilweise korrigierenden Informationen, dass sich die krisenhafte Entwicklung in der Welt massiv beschleunigt.

Ich nehme das als positive Entwicklung in die richtige Richtung und komme darauf, am Ende dieses Statements zurück.

Am 27 0. 24 geht es hier mit der Beweisaufnahme in meinem Verfahren weiter, dann wird der Verfasser  – der gegen mich und viele andere  – erstatteten Strafanzeige „Justus Hofmann“ weiter angehört.

Er und seine beiden Komplizen verstricken sich in immer schnellerer und immer offensichtlicher Weise, in immer klarere Falschbehauptungen.

Außerdem wird mein früherer Co Host Juliane Fischer angehört werden.

Nach dem bisherigen Stand des Verfahrens gehen wir natürlich – unter Vorbehalt des ganz offensichtlich – auch bestehenden politischen Drucks davon aus, dass der Vorwurf der Untreue gegen mich ebenso wenig haltbar ist, wie dies derselbe Vorwurf gegen Viviane Fischer haltbar war.

Was bekanntlich im Falle von Viviane Fischer zur Einstellung aller Ermittlungen führte.

Denn der Vorwurf der Untreue setzt zunächst voraus, dass eine Vermögensbetreuungspflicht bestand, welche von mir, aber auch von Juliane Fischer verletzt wurde.

Eine Vermögensbetreuungspflicht hatten wir als Geschäftsführer des Corona Ausschusses einzig betreffend die Spendengelder der Spender.

Denn gemäß der insbesondere von Viviane Fischer nach außen zum Zwecke der Spendeneinwerbung kommunizierten Satzung des Corona Ausschusses sollten die Geschäftsführer des Corona Ausschusses nicht für ihre Tätigkeit, also insbesondere für die Durchführung der Interviews bezahlt werden. 

Sollten auch nach ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft kein Geld erhalten, denn das Spendengeld sollte dauerhaft für die Aufklärung des Corona Geschehens zur Verfügung stehen.

Fraglich ist deshalb allein, ob die Entnahme eines Teils des Spendengelds aus dem Spendenkonto des Corona Ausschusses durch Viviane Fischer und mich eine Verletzung der von uns den Spendern geschuldeten Vermögensbetreuungspflicht war, oder ob diese Handlung von der sogenannten „Business Judgment Rule“ gedeckt war, wonach Geschäftsführer von Gesellschaften bei ihren Handlungen für die Gesellschaft einen weiten Ermessensspielraum haben, welcher in Gefahrensituationen sogar nochmals erweitert wird.

Aus 3 Gründen kann aus unserer Sicht kein Zweifel daran bestehen, dass unser Handeln von Business Judgment Rule gedeckt war.

Erstens  – entnahmen wir das Geld nicht etwa heimlich, um damit unser Privatvermögen zu vergrößern, sondern wir taten dies offen und nur vorübergehend über Darlehensverträge, welche uns zur Rückzahlung des Geldes verpflichteten, und diese Darlehensverträge sind obendrein auch noch offen in den Büchern des Corona Ausschusses ausgewiesen.

Zweitens – bestand eine akute Gefährdung der Spendengelder auf unserem Spendenkonto, denn gemäß Informationen der Mwgfd von Professor Sucharid Bhagdi war ein Spendenkonto gepfändet worden gleichzeitig, und das ist noch gar nicht beachtet worden, waren auch wir bereits im Fadenkreuz der Behörden gelandet.

Denn die Banken, bei welchen wir das Spendenkonto des Corona Ausschusses eingerichtet hatten, hatten all diese Konten gekündigt und sogenannte Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Behörden geschickt.

Deshalb hatte ich intern im Corona Ausschuss wegen dieses Geldwäscheverdachts ausdrücklich per E-Mail alle gewarnt, damit schnell etwas unternommen werden würde, allerdings reagierte darauf niemand, schon gar nicht die beiden ohnehin nur als Ersatzleute für zwei angesehene Wissenschaftler hereingekommenen „Antonia Fischer und Justus Hoffmann“, welche zusammen mit ihrem Komplizen Marcel Templin am 2.9. die von Justus Hoffmann gesendete Strafanzeige erstatteten.

Sie reagierten nicht, weil sie für die Arbeit des Corona Ausschusses ohnehin keine Rolle spielten, wie Viviane Fischer in ihrer Stellungnahme zu der Strafanzeige schreibt.

Der dritte Grund, warum die vorübergehende Entnahme von Teilen des Spendengeldes per Darlehensvertrag von der Business Judgment Rule gedeckt war, ist das sowohl Viviane Fischer als auch ich stets bereit und auch in der Lage waren, das Darlehen zurückzuzahlen, betreffen wir eine Sicherheit, die Staatsanwaltschaft dies bereits im April 23 festgestellt nachdem sie Viviane Fischer rechtliches Gehör gewährt hatte.

Mir hatte die Staatsanwaltschaft kein rechtliches Gehör gewährt, sondern gemäß den erforderlichen Forderungen der Anzeigeerstattung über ein Jahr lang heimlich gegen mich ermittelt.

Erst nachdem das Gericht mich endlich angehört hatte, stellte es am 9.1. 24 auf mich betreffend fest, dass ich stets bereit und in der Lage war, das Darlehen zurückzuzahlen.

Der einzige Grund, warum das nicht möglich war, ist, dass die 3 Anzeige-Erstatter sich Zugriff auf das Geld aus dem Verkauf meiner Immobilie verschafften, in dem sie erpressten und betrogen.

Eine entsprechende Strafanzeige ist erstattet worden. Übrigens hatte eine Oberstaatsanwältin sich in Kenntnis aller Tatsachen bereits am 14.06.22 geweigert, überhaupt Ermittlungen gegen uns einzureichen.

Ihr war damals alles bekannt, was mit den Spendengeldern von uns gemacht worden war, einschließlich der Darlehen, einschließlich der Investitionen eines Teils des noch nicht benötigten Spendengeldes in Gold.

Sie schreiben dazu, vor diesem Hintergrund bestehen jedenfalls keine genügenden Anhaltspunkte dafür, dass die oder einer der Begründer des Corona Ausschusses oder ein daran Beteiligten wie erforderlich von Anfang an beabsichtigt haben könnten, Gelder unter den Deckmantel eben dieses Ausschusses einzuwerben, ohne die angekündigten Leistungen zu erbringen.

Dies gilt selbst für den Fall, dass Gelder im Überfluss eingeworben und teilweise anderweitig verwendet worden sein könnten, wofür vor den dargestellten Hintergrund konkrete Anhaltspunkte derzeit nicht bestehen, zumal getätigte Anlagen auch im Sinne des Corona Ausschusses erfolgt seien und diesen später wieder und diesen später wieder zugutekommen könnten.

Ja, wir sind gespannt, ob die Staatsanwaltschaft auf die – ihr seit dem 18.12.23 vorliegende Strafanzeige – reagieren wird und die 3 Berliner Anwälte wegen Betruges, Erpressung und mittelbarer Falschbeurkundung genauso sorgfältig untersucht und deren Konten prüfen wird, wie sie unsere Konten geprüft hat.

Abgesehen von den Stand meines Strafverfahrens scheint sich die Lage in der Ukraine und im Laden Osten immer schneller zuzuspannen.

Deutsche Politiker haben sich inzwischen wohl in reine Kriegstreiber verwandelt und zerstören gleichzeitig die deutsche Wirtschaft, welche gerade krachen zusammenbricht.

Fraglich ist, wie lange insbesondere die deutsche Bevölkerung dem Kriegstreiben und der wirtschaftlichen Zerstörung noch schweigend zusehen wird.

Gerechtigkeit wird es in jedem Fall geben, dafür stehen die internationalen Anwälte, Anwälte und dafür stehen sie alle, die mich in wirklich wunderbarer Weise von überall her unterstützen.

Ich lese alles, was Sie mir schreiben und freue mich darüber, ich spiele Ihnen zum Abschluss noch 6 weitere meiner Lieblingssongs mitteilen, das ist einmal George Gershwins „Rhapsody in Blue“ und außerdem sein wunderbares „Summertime„ aus Pauli und Beth.

Außerdem von den Ojas “Lovechrain” und “Back Stavors” und von Journey “Don’t Stop” believing and “Only the Young”.

Bis bald.

Dr. Reiner Füllmich

Quelle: ICIC Telegram
Bilder: Dr.Reiner Füllmich

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