Eine Ausschreibung für eine Position des Referenten-Rats der Berliner Humboldt-Universität, bei der zu Rassismus beraten werden soll, wurde am Donnerstag selbst als diskriminierend eingestuft und daher noch einmal überarbeitet.
Für eine Beratungsstelle zu rassistischer Diskriminierung des Referent_innenRats der Berliner Humboldt-Universität sah dieser zunächst Schwarze oder People of Color (PoC) vor und riet Weißen ausdrücklich von einer Bewerbung abzusehen.
„Wir bitten (…) weiße Menschen, von einer Bewerbung für diese Beratungsstelle abzusehen.“
Denn, so hieß es, Beratungen sollten aus „parteilicher Perspektive“ stattfinden.
„Parteilich bedeutet hier eine Beratung, die sich an den Bedürfnissen der ratsuchenden Person orientiert, um einen Raum zu schaffen, in dem sich Betroffene von rassistischer Diskriminierung wohlfühlen und ihre Erfahrungen teilen können.“
Dies gelinge am besten, „wenn der_die Berater_in Schwarz oder als Person of Color positioniert ist“.
Wie der rbb berichtet, hat diese Ausschreibung am Donnerstag für Wirbel gesorgt. Der Sender zitiert den forschungspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Adrian Grasse, dem zufolge dies gesetzwidrig und in krasser Weise diskriminierend ist. Rassismus dürfe nicht mit Rassismus bekämpft werden.
Der Pressesprecher der Humboldt-Universität Hans-Christoph Keller betonte gegenüber dem Sender:
„Es ist ausdrücklich nicht im Sinne der Humboldt-Universität, Menschen zu diskriminieren. Egal welcher Hautfarbe und Herkunft, welchen Geschlechts, welcher weltanschaulichen Ansichten oder des Alters wegen. Wir verstehen uns als Ort der Meinungspluralität, der gegenseitigen Wertschätzung und des Respekts.“
Zwar handeln Studierendenparlament und Referent_innenRat als eigenständiger Arbeitgeber im privatrechtlichen Bereich, der nicht der Rechtsaufsicht der Humboldt-Universität unterliegt. Doch forderte die Leitung der Berliner Universität die Verfasste Studierendenschaft auf, die Stellenausschreibung zu überprüfen.
Dies geschah dann wohl auch zeitnah. „Wir sind dabei, die Anzeige zu überarbeiten. Wir bedauern die uneindeutige Formulierung“, erklärte der Rat laut rbb am selben Tag. Am Donnerstagabend erschien die geänderte Stellenausschreibung.
Weiterhin heißt es darin, dass aus parteilicher Perspektive beraten werden soll, was am besten gelinge, wenn die Personen „aus einer Perspektive der eigenen Betroffenheit von rassistischer Diskriminierung beraten“ können.
„Daher möchten wir insbesondere Personen, die rassistische Diskriminierungserfahrungen machen, dazu ermutigen, sich auf die Stelle zu bewerben.“
Darüber hinaus sei Sensibilität für „Diskriminierungen durch trans*feindliche, sexistische und misogyne Verhältnisse notwendig. Erwünscht ist auch eine erfolgte
Teilnahme an einem Antirassismustraining und/oder an einem Antidiskriminierungstraining, jedoch nicht erforderlich.“
Quelle: RT-Deutsch
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