Das Fiasko im Meldewesen

 
Das Meldewesen in Schieflage. Ein Beitrag von Peter Parker für Radio Qfm.

 

 

 

 

Mein Name ist Peter Parker.

Seit zweieinhalb Jahren beschäftige ich mich mit den offiziellen Zahlen rund um SARS-CoV-2 und Covid-19.

Veröffentlicht werden diese Zahlen vom Robert Koch Institut – kurz RKI, den regionalen Gesundheitsämtern, der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin – kurz DIVI, dem Paul-Ehrlich Institut – kurz PEI und nicht zu vergessen vom Gesundheitsministerium und der Bundesregierung. Selbstverständlich kommt auch den Leitmedien eine Rolle zu.

 

Ich möchte in diesem Podcast die Zusammenhänge der Datenentstehung und der Veröffentlichung beleuchten. Ich werde mich bemühen, meine Betrachtung objektiv zu halten.

 

Fangen wir ganz am Anfang an.

 

Grundlage des Meldewesens und damit der Datenerhebung war die Erkenntnis, dass es in der chinesischen Stadt Wuhan zu einem Virusausbruch gekommen ist und dass dieser Virusausbruch auch einen Einfluss auf andere Länder haben kann.

 

Die zentrale Koordinierungsstelle in so einem Fall ist die Weltgesundheitsorganisation – kurz WHO. Die WHO verfügt über eine Vielzahl von Plänen für mögliche Szenarien überregionaler Krankheitsausbrüche.

 

Die WHO hat in Folge des Virusausbruchs international die Empfehlung gegeben, zur Feststellung möglicher Erkrankungen ein bestimmtes Schema zu verwenden. Das Schema ist dazu geeignet, eine sehr große Anzahl von Menschen sehr schnell zu testen. Bei einer Pandemie ist dies sicherlich ein adäquates Mittel, um schnell Erkenntnisse über die Lage zu bekommen.

 

Dieses Schema hatte zwei Komponenten, einen labordiagnostischen Test, den PCR-Test und eine epidemiologische Einschätzung, ob bestimmte Symptome vorhanden sind.

 

Der PCR-Test besitzt die Fähigkeit, eine bestimmte Gensequenz zu erkennen. Da diese Gensequenz aber sehr klein ist, wird im Verfahren das Probenmaterial immer wieder verdoppelt bis entweder die Gensequenz erkannt wird oder man davon ausgehen kann, dass eine dann noch auftretende Virusmasse für die Gesundheit des Menschen ungefährlich ist. Die Anzahl der Verdoppelungen bezeichnet man mit dem CT-Wert.

 

Der PCR-Test kann aber nur das Vorhandensein der spezifischen Gensequenz erkennen. Er ist nicht in der Lage, die Aktivität der Gensequenz zu messen. Denn eine nicht mehr lebende Gensequenz, die auch vom PCR-Test erfasst wird, kann keine Krankheit auslösen. Über den CT-Wert lässt sich zudem eine Masse ermitteln, die Virenlast.

 

Auf die Frage, wie präzise der PCR-Test ist, gibt es eine Vielzahl von Antworten. Bestätigt durch den aktuellen und den vorherigen Bundesgesundheitsminister ist jedoch, dass bei sehr vielen Tests auch viele falsch-positive Ergebnisse entstehen. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass mindestens 1% der Tests ein falsch-positives Ergebnis produzieren. Das hört sich erst einmal wenig an, wenn aber 1 Mio. Menschen getestet werden, dann müssen wir mit 10.000 falsch-positiven Ergebnissen rechnen.

 

Zum Zeitpunkt des Ausbruchs einer Pandemie ist das ein durchaus akzeptabler Wert, wenn noch wenig Kenntnis über das betreffende Virus vorliegen.

 

Jetzt kommt aber noch die zweite Komponente hinzu, die epidemiologische Erkenntnis. Die WHO hat drei Symptome definiert, die herangezogen werden sollen, um in Verbindung mit dem PCR-Test mögliche Erkrankungen aufzufinden: Husten, Schnupfen und/oder Geschmacksverlust. Eins oder mehrere der drei Symptome in Verbindung mit einem positiven PCR-Test markiert eine mögliche Erkrankung. Allerdings könnten Husten und Schnupfen auch die Symptome anderer Erkrankungen sein. Der Covid-19-spezifische Geschmacksverlust ist dagegen sehr spezifisch.

Noch einmal anders ausgedrückt: Eine Person, die aus irgendeinem Grund einmal tote SARS-CoV-2-Viren abbekommen hat oder vielleicht sogar eine SARS-CoV-2-Infizierung hinter sich hat und jetzt Husten oder Schnupfen aufgrund einer Erkältung hat und die aus irgendeinem Grund getestet wird, wird als Fall mit einem positiven PCR-Test und dem Nachweis von Symptomen bei den Gesundheitsämtern erfasst. So lautet die Anweisung des RKI, das sich auf die WHO beruft.

 

Hier möchte ich gerne einen persönlichen Kommentar einfügen. Bis zu diesem Punkt ist die Vorgehensweise für mich plausibel.

Wir haben eine unbekannte Situation, deren tatsächliche Auswirkung uns noch nicht bekannt ist.

Ein Testverfahren, bei dem schnell viele Menschen getestet werden, ist notwendig und der PCR-Test und die Frage nach den Symptomen sind auf jeden Fall zu diesem Zeitpunkt ein adäquates Mittel.

Was ich aber bedenklich finde ist, das dieses Verfahren auch heute noch angewendet wird, obwohl man weiß, dass heute präzisere Methoden zur Verfügung stehen. Ende des persönlichen Kommentars.

 

Sprechen wir über die Umsetzung der Handlungsempfehlung der WHO auf nationaler Ebene. Ich fokussiere mich dabei auf Deutschland, weiß aber auch, dass international sehr einheitlich vorgegangen wurde.

 

Das RKI hat die Handlungsempfehlung der WHO übernommen und ein flächendeckendes Testprogramm auf den Weg gebracht. Dieses Testprogramm muss eingehender betrachtet werden.

 

Überall in Deutschland wurden Testzentren geschaffen. Zusätzlich wurde in Arztpraxen und Krankenhäusern getestet. Die Tests wurden an zertifizierte Labore gesandt, die sie ausgewertet haben. Jeder positive Test musste aufgrund des Infektionsschutzgesetzes an das regionale Gesundheitsamt gemeldet werden. Entsprechend der o.g. Beschreibung handelt es sich bei so einem Fall erst einmal nur um einen Verdachtsfall. Ob ein Symptom vorliegt und ob die getestete Person weitergehend untersucht wurde, ist zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.

 

Das regionale Gesundheitsamt hat nun die Aufgabe, den Fall nach zu verfolgen. Hier geht es vor allem darum, eine mögliche Symptomatik festzustellen und verschiedene Informationen über Alter und Geschlecht zu erfassen. Die Daten werden elektronisch verarbeitet und an das RKI übertragen. Aufgrund der Nachverfolgung durch die regionalen Gesundheitsämter sind die Meldedaten hoch dynamisch und verändern sich teilweise noch Monate nach der Ersterfassung eines Falls.

 

Das RKI veröffentlicht die Zahl der Fälle jeden Tag auf verschiedenen Wegen wie dem RKI-Dashboard und dem Tagesbericht. Ausgegeben wird explizit die Anzahl der „Fälle“. Aktuell können wir in den Daten der Gesundheitsämter sehen, dass im Jahr 2022 nur gut 13% der Fälle von den Gesundheitsämtern als Fälle mit Symptomen gemeldet wurden. Wenn wir jetzt noch bedenken, dass auch bei einem positiven PCR-Test und den Symptomen Husten und/oder Schnupfen kein Beleg für eine Covid-19-Erkrankung vorliegt, dürfte der Anteil der tatsächlich Erkrankten noch einmal deutlich darunter liegen.

 

Bis hierhin ist alles nachvollziehbar. Nun kommen wir zur Verwendung der Daten.

 

Der Direktor des RKI, der Bundesgesundheitsminister, die Bundesregierung und die gesamte Leitmedienlandschaft wandeln den Begriff „Fall“ in den Begriff „Infizierter“ um.

 

Der Begriff „Infektion“ ist in Deutschland durch das Infektionsschutzgesetz definiert:

 

In Paragraph 2 des Infektionsschutzgesetzes finden wir folgenden Wortlaut:

 

„Im Sinne dieses Gesetzes ist [eine] Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,“

 

Die gesetzliche Definition deckt sich mit der medizinischen.

 

In Anlehnung an meine Ausführung könnte man sagen, ein SARS-CoV-2-Infizierter ist eine Person, bei der ein positiver PCR-Test vorliegt, Symptome wie Schnupfen, Husten und/oder Geschmacksverlust festgestellt wurden und, das ist der entscheidende Faktor, bei der der Nachweis erbracht wurde, dass SARS-CoV-2 maßgeblich für das Auftreten der Symptome war. In allen anderen Fällen könnten wir maximal von einem Verdachtsfall sprechen.

 

Wir kommen also in einen schwerwiegenden Konflikt. Die Gesundheitsämter haben zwar die Aufgabe, positive PCR-Tests und Symptome zu erfassen, aber nicht zu prüfen, ob die jeweilige Person tatsächlich an Covid-19 erkrankt ist. Diese Feststellung kann nur von entsprechend geschultem medizinischen Personal vorgenommen werden.

 

Solange Massentests durchgeführt werden und die symptomatischen Personen mit positivem PCR-Tests nicht weiter untersucht werden, gibt die Anzahl der Fälle keine Auskunft darüber, wie hoch die Gefährdungslage tatsächlich ist.

 

In der Außendarstellung werden „Fälle“ aber als „Infizierte“ dargestellt. Abgesehen von der gesetzlichen Situation verdreht diese Umetikettierung die Tatsachen und lässt die Situation deutlich schlimmer aussehen als sie faktisch ist.

 

Eine wichtige Ergänzung möchte ich noch zu Covid-19 machen. Covid-19 findet in zwei Phasen statt. In der ersten Phase verbreitet sich das Virus in den Schleimhäuten des Rachenbereichs und löst eine Entzündung aus. Es ergeben sich grippeähnliche Symptome, die natürlich sehr unangenehm sein können. Die Wahrscheinlichkeit, in dieser Phase an Covid-19 zu sterben, liegt bei annähernd Null. Wir dürfen also durchaus von einem leichten Krankheitsverlauf in dieser Phase sprechen. Problematisch wird es erst, wenn sich die Entzündung in die unteren Atemwege ausbreitet. Meistens erleben wir dann eine Lungenentzündung, die sehr gefährlich werden kann, wenn sie auf weitere Krankheitserreger trifft. Dass es zu einer Ausbreitung der Entzündung in die unteren Atemwege kommt, hängt von der Stärke des individuellen Immunsystems ab. Natürlich sind ältere und kranke Menschen hier mehr gefährdet.

 

Schauen wir uns die Situation in den Krankenhäusern an. Alle Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, bis zu einer bestimmten Uhrzeit am Morgen ihre freien Intensivbetten und die Anzahl der Covid-19-Patienten zu melden. Seit Mai 2020 können wir also sehr genau nachvollziehen, wie die Belastung der Intensivstationen in Deutschland über die Zeit war. Und das DIVI stellt die Daten auch für die einzelnen Landkreise zur Verfügung. Auch wenn in ganz Deutschland die Situation zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd gefährlich war, konnten wir doch in einzelnen Landkreisen Engpässe bei den Intensivbetten sehen. Schaut man sich aber diese Landkreise genauer an, dann findet man überall Kriterien, die den jeweiligen Engpass begründen. Zwei Merkmal treten häufiger auf. Zum einen gibt es Landkreise mit wirklich wenig Intensivbetten. Wenn die Zahl der Intensivbetten insgesamt bei vier liegt, dann ist die Gefahr, dass ein Engpass entsteht, sehr hoch. Und das liegt nicht maßgeblich an Covid-19. Das zweite Merkmal ist die Schwerpunktklinik. Wir wissen, dass es in größeren Regionen Schwerpunktkliniken für Covid-19 gibt, wie z.B. in Ludwigsburg. Hier gibt es immer wieder eine hohe Auslastung der Intensivbetten durch Covid-19-Patienten.

 

Dass es aber trotzdem in Deutschland nur in ganz seltenen Fällen zu einer tatsächlichen Überlastung kommt, liegt an einem zentralen Notfallsystem in Deutschland. Bevor ein möglicher Intensivpatient in ein Krankenhaus eingeliefert wird, wird über die Zentrale geprüft, welche Krankenhäuser ausreichend Kapazitäten haben. Und dem entsprechend werden die Patienten verteilt. So werden die Menschen in Deutschland jederzeit davor geschützt, nicht ausreichend versorgt zu werden.

 

Was sie Krankenhäuser angeht, haben wir noch einen interessanten Fakt. Der geringste Teil der Covid-19-Patienten wurde wegen Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert. Die Helios Kliniken sprechen von einem Anteil von 10%. Bei allen anderen Patienten wurde erst nach der Einlieferung ein positiver Test festgestellt. Egal ob Symptome vorgelegen haben, der Patient musste als Covid-19-Fall ans Gesundheitsamt und ans DIVI gemeldet werden.

 

Aus den gesammelten Ausführungen können wir ein Mengengerüst entwickeln. Wir haben sehr viele „Fälle“. Von diesen Fällen haben aber nur wenige – in 2022 ca. 13% – Symptome. Alle anderen sind vermutlich nicht an Covid-19 erkrankt. Von den symptomatischen Personen ist ein Teil, wie groß auch immer dieser ist, nicht an Covid-19 erkrankt, sondern an einer anderen Krankheit, die auch Schnupfen und Husten auslöst. Der allergrößte Teil der tatsächlich an Covid-19 Erkrankten hatte mit einem leichten Verlauf zu kämpfen. Nur ein sehr kleiner Teil hatte einen schweren Verlauf und einige sind auch gestorben. Dieses Mengengerüst dürfte auch auf die Covid-19-Fälle in den Krankenhäusern zutreffen, vermutlich mit mehr symptomatischen Patienten, da in einem Krankenhaus die Ansteckungsgefahr mit allen möglichen Krankheitserregern deutlich erhöht ist.

 

In der Außendarstellung wird vom Bundesgesundheitsminister, der Bundesregierung, Ärztekammern und Leitmedien immer wieder auf die hohe Auslastung der Krankenhäuser aufgrund von Covid-19-Infizierten verwiesen. Selbstverständlich gibt es diese echten Covid-19-Patienten, der Anteil dürfte aber entsprechend der bisherigen Ausführungen recht klein sein.

 

Kommen wir zu den Covid-19-Verstorbenen. Auch hier muss genauer hingesehen werden. Für die Erfassung der Covid-19-Verstorbenen sind wieder die Gesundheitsämter verantwortlich. Allerdings erfolgt die Meldung nicht auf dem gleichen Weg wie die Meldung der Fälle. Die Daten werden unterschiedlich erfasst und dann vom RKI zusammengeführt. In den veröffentlichten Daten des RKI sehen wir zwar, ob ein Fall verstorben ist, wir sehe aber nicht, wann der Tod eingetreten ist und ob der Tod in Zusammenhang mit einer unmittelbaren Covid-19-Erkrankung steht.

Das RKI bestätigte auf Anfrage, dass zwischen Tod und Meldung normalerweise ein bis zwei Wochen liegen. Über eine Auswertung, zu welchem Zeitpunkt die Erfassung des Todes stattgefunden hat lässt sich feststellen, dass zwischen Erfassung des Falls und Erfassung des Todesfalls oftmals große zeitliche Differenzen liegen. Die veröffentlichten Daten, die die Todesfälle wiedergeben, beinhalten leider keine Auskunft über mögliche Symptome, aber über einen Erkrankungsbeginn. Auch zu diesem Datum gibt es große Differenzen im Vergleich zum Erfassungsdatum des Todesfalls.

 

Somit kann auch bei den Todesfällen davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Zahl der echten Covid-19-Todesfälle deutlich unter der offiziell gemeldeten Zahl liegt.

 

Wir wissen nun, dass nicht nur die echten Covid-19-Fälle, sondern auch alle Covid-19-Verdachtsfälle für die politischen Entscheidungen maßgeblich herangezogen werden.

 

Kommen wir zum Paul-Ehrlich-Institut. Das Paul-Ehrlich-Institut ist unter anderem für die Erfassung von unerwünschten Reaktionen von Impfstoffen verantwortlich.

 

Das PEI nennt drei Kategorien, Impfreaktion, Impfnebenwirkung und Impfschaden.

 

Die Bundesregierung definiert den Unterschied von Impfreaktion und Impfnebenwirkung auf ihrer Webseite wie folgt:

 

Impfreaktionen treten direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich. Typische Impfreaktionen sind: Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Abgeschlagenheit, Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen oder Fieber sind möglich.

 

Nebenwirkungen treten mit drei oder mehr Tagen Abstand zur Impfung auf und können sich ähnlich anfühlen wie die Impfreaktionen. Wer Nebenwirkungen feststellt, sollte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Um einen Impfschaden handelt es sich, wenn die Nebenwirkung von Dauer ist.

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlicht am 23. Juni 2022 ein Dokument mit der Zahl der in ihrer Vereinigung abgerechneten Fälle mit Impfnebenwirkungen in Höhe von rund 2,5 Mio. Wir sprechen nicht von Impfreaktionen, wir sprechen von Impfnebenwirkungen.

 

Das Paul-Ehrlich-Institut hat in seinem letzten Sicherheitsbericht mittgeteilt, dass bis zum 31.03.2022 knapp 300.000 Meldungen über Verdachtsfällen von Nebenwirkungen vorgelegen hätten. Ja, zwischen den beiden Zeitpunkten liegen drei Monate. Wenn das PEI in seinem kommenden Sicherheitsbericht 2,5 Mio. Nebenwirkungen meldet, dann sind wir zwar wieder auf der Spur, wir hätten aber innerhalb von drei Monaten auch 2,2 Mio. Nebenwirkungen festgestellt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Anzahl der gemeldeten Nebenwirkungen – Verdachtsfälle – bis zum 23.06.2022 die Zahl von 500.000 noch nicht überschritten hat, was eine Differenz von 2 Mio. Impfnebenwirkungen bedeuten würde. Und selbst hier ist noch davon auszugehen, dass es eine sehr große Dunkelziffer gibt.

 

Von Ärzten ist berichtet worden, dass pro Erfassung eines Falls mit Nebenwirkung 45 Minuten Zeit benötigt wird, die finanziell nicht gedeckt werden.

 

2.810 Verdachtsfälle auf Tod im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung wurden am 23.06.2022 vom PEI gemeldet. 116 Fälle davon wurden vom PEI als konsistent eingestuft. Auf Nachfrage beim PEI, wann der Todesfall als konsistent eingestuft wird, antwortete das PEI, dass es eine Obduktion mit entsprechendem Ergebnis benötige. Das PEI teilte auch mit, dass es nicht die zuständigen Staatsanwaltschaften über diese Verdachtsmeldungen informiert.

 

Vielleicht noch eine persönliche Anmerkung.

Wir sprechen von zweierlei Verdachtsfällen. Rund um die Covid-19-Verdachtsfälle werden Milliarden von Euro in Marketing-Kampagnen gesteckt, um Maßnahmen und Impfungen der deutschen Bevölkerung zu plausibilisieren. Bei den Nebenwirkungs-Verdachtsfällen wird gar keine Kampagne finanziert, die die Bürger und Ärzte animiert, die Nebenwirkungen zu melden. Mir scheint es hier ein Ungleichgewicht in der Priorisierung zu geben.

 

Bild: varvara-grabova-NCSARCecw4U-unsplash-scaled.jpg

Text: Peter Parker für Radio Qfm

 

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