Maskenskandal – Nur die Spitze des Eisbergs?

von Dagmar Henn für RT-Deutsch

Den Ex-CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein scheinen sie wegen seiner Maskengeschäfte jetzt am Schlafittchen gepackt zu haben. Zumindest, wenn man nach dem geht, was inzwischen aus den Ermittlungsakten der Münchner Staatsanwaltschaft zum Maskenskandal an die Presse durchgestochen wurde.

Demnach habe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ausgesagt, er habe Nüßlein bei der Vermittlung des Maskengeschäfts als Abgeordneten wahrgenommen. Nüßlein hatte im Frühjahr 2020 eine Lieferung von Masken im Wert von 35 Millionen Euro durch die hessische Firma Lomotex vermittelt und dafür eine Provision von 660.000 Euro erhalten.

Nun ist Nüßlein selbst im Zusammenhang mit Maskengeschäften nicht der Einzige, und die Maskennummer ist nur der Anfang all der Corona-Geschichte, in der sich noch viele weitere Fälle finden lassen werden, so denn nach ihnen gesucht wird. Der Vorfall ist eher ein Beispiel dafür, was nicht stimmt.

Diese kleine Formulierung „als Abgeordneten wahrgenommen“ ist nämlich entscheidend.

Sein anderes Ich, der Mensch Nüßlein, dürfte beliebige Geschäfte machen, auch Provisionen einstreichen. Das deutsche Recht lässt das zu. Die daraus entstandenen Einnahmen müssen zwar als Einkünfte aus Nebentätigkeiten angegeben werden aber sie sind legal, obwohl die knapp über 10.000 Euro, die für das Bundestagsmandat gezahlt werden, offiziell „Abgeordnetenentschädigung“ für durch Ausübung des Mandats entstandene Verdienstausfälle heißen.

Nüßlein ist noch nicht einmal einer der Spitzenverdiener unter den Abgeordneten. Spitzenreiter der letzten Liste ist Sebastian Brehm von der CDU, der als Steuerberater im Jahr 2019 Mindesteinkünfte in Höhe von 1,38 Millionen einfuhr. Es sind übrigens weit überwiegend Abgeordnete der Union, die die Liste anführen.

Wenn Nüßlein bei seinem Maskenhandel seine Geschäftspartner ständig darauf hingewiesen hätte, dass er gerade nicht der Abgeordnete Nüßlein, sondern der Privatmann Nüßlein ist, würde der Deal genauso schlecht riechen, wäre aber völlig legal gewesen. 

Das bundesdeutsche Recht ist in dieser Hinsicht sehr großzügig, genau wie mit den Drehtürbeschäftigungen, bei denen Abgeordnete zu Lobbyisten werden und umgekehrt, so wie Friedrich Merz das exemplarisch vorführte.

Natürlich ist diese klare Trennung eine Fiktion. Grundlage für die Geschäfte wie für die spätere Beschäftigung sind die Kontakte, die in der Politik aufgebaut werden.

Da gibt es eine Grauzone der Korruption, die gar nicht angegangen werden soll. Gäbe es sie nicht, wären die Ermittlungen gegen Nüßlein relativ schnell erledigt.

Dass es nicht ungewöhnlich ist, wenn Abgeordnete ihre politische Karriere zu Geschäften nutzen, ist die Konsequenz einer ganz anderen gesellschaftlichen Entwicklung. Die extreme Ausprägung davon kann man in der US-Politik beobachten, wo jüngst ein genauerer Blick auf die Aktiengeschäfte der langjährigen Sprecherin der Demokraten im Repräsentantenhaus Nancy Pelosi geworfen wurde, wobei sich herausstellte, dass sie bzw. ihre Familienangehörigen reihenweise auf politischen Entscheidungen beruhende Insidergeschäfte gemacht hatten und Pelosi dadurch inzwischen ein Vermögen von 114 Millionen US-Dollar besitzt.

Bundestagsabgeordnete haben zwar ein Einkommen, das sie deutlich in der Kategorie der Reichen eingruppiert – die beginnt für Statistiker beim doppelten Medianeinkommen, also für das Jahr 2020 bei 7.950 Euro brutto pro Monat –, aber verglichen mit den wirklich Reichen und Mächtigen sind sie arme Würstchen. Dafür muss man den Blick auf die Albrechts, Schwarz‘ und Klattens werfen, deren Tageseinkommen ein Vielfaches des Jahreseinkommens unserer Abgeordneten beträgt.

Der eigentliche Zweck, den die Abgeordnetenentschädigung erfüllen sollte, nämlich, zum einen die politische Tätigkeit nicht von vorhandenem Vermögen abhängig zu machen, und zum anderen die Abgeordneten so gut zu stellen, dass sie nicht in Versuchung geraten, bestechlich zu werden, wird vor allem durch den stetig wachsenden Abstand zwischen Arm und Reich ausgehebelt.

Selbst mit den 600.000 Euro, die er beim Maskendeal abgestaubt hat, ist Nüßlein noch lange nicht reich, und für die Klattens, Albrechts, Schwarz‘ und Mohns gerade mal ein Dienstmann, aber für weite Teile der bundesdeutschen Bevölkerung hat er sich mit mehr Geld bedient, als sie in ihrem Leben auf einem Haufen sehen werden, während die Voraussetzung für dieses Geschäft eine Stellung war, die er eigentlich im Interesse der Bevölkerung ausfüllen sollte.

Nicht, dass unter der nächsten Regierung Besserung zu erwarten wäre. Schließlich hat der vermutliche Kanzler Olaf Scholz mit seiner Verwicklung in den Cum-Ex-Betrug noch ein ganz anderes Kaliber der Korruption zu bieten, auch wenn er nach bisherigen Kenntnissen damit nicht sein privates Konto aufgebessert hat; die Botmäßigkeit gegenüber den hanseatischen Pfeffersäcken und ihren kriminellen Machenschaften belegt mitnichten einen besseren Charakter als die schiere Käuflichkeit.

Womöglich könnte man, wenn die Auskunftsrechte so weit gingen wie in den USA, im Umkreis des kleinen Zirkels, der über die Corona-Maßnahmen entscheiden durfte, auch das eine oder andere Insidergeschäft mit BioNTech-Aktien entdecken. 

Aber in Deutschland müssen Börsengeschäfte nicht offengelegt werden, wenn sie über Familienangehörige laufen, schon gar nicht.

Was bleibt, sind also die kleinen, sichtbaren Fälle, mit Akteuren, denen es gelingt, gegen die reichlich zahnlosen Regeln zu verstoßen.

Das wirkliche Ausmaß, in dem privates Gewinnstreben oder freundliche Gaben der wirklich Reichen die Politik und ihre Entscheidungen verzerren, wird in Deutschland allerhöchstens den Historikern der nächsten Generation bekannt werden. Schließlich ist es ja auch gelungen, größte Teile der Medienlandschaft von einem kritischen Blick auf das Handeln der Politiker abzubringen und einer ungehemmten Verteidigung derselben gegen „Hassreden“ und „Querdenker“ zuzuführen.

Nüßlein wird also das passende Bauernopfer werden, obwohl schon der Preis von Spahns Villa nach einer vollständigen Offenlegung der Einkünfte schreit. Und die bundesdeutsche Politik wird so lange weiter vor sich hin gären, bis irgendwann der Abstand zwischen Arm und Reich wieder, auf welchem Weg auch immer, auf ein Maß geschrumpft ist, das die Abgeordnetenentschädigung wieder funktionstüchtig werden lässt.

Quelle: RT-Deutsch

Bild: unsplash-jorge-maya

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