Nach einem weiteren Haftprüfungstermin von Michael Ballweg stellte die Verteidigung am Mittwoch in einer Pressekonferenz die Rechtslage und die Missachtung prinzipieller Rechtsnormen im Falle des Querdenken-Gründers dar.
Man werde dies als Nächstes beim Bundesverfassungsgericht klären lassen.
Ballweg werde sich auf keinen Deal einlassen.
Am 11. Januar fand vor dem Amtsgericht Stuttgart ein weiterer Haftprüfungstermin für den Stuttgarter Unternehmer Michael Ballweg statt. Zuvor war den Anwälten am 2. Januar ein Haftfortdauerbeschluss zugegangen.
Der Begründer der Querdenkenbewegung sitzt inzwischen seit über einem halben Jahr in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft. Ihm wird der Versuch der Zweckentfremdung von Spendengeldern vorgeworfen.
Wie zwei seiner Verteidiger am Mittwochabend in einer Pressekonferenz (ab Minute 35) berichteten, erhielt der Stuttgarter Amtsrichter auch bei diesem Haftprüfungstermin den Haftbefehl aufrecht. In der PK stellten die Anwälte sehr ausführlich dar, warum das Ballweg-Verfahren ohne rechtliches Gehör des Beschuldigten allen Regeln eines Rechtsstaats widerspricht und warum man nicht nur im Fall Ballweg die deutsche Justiz in Frage stellen kann.
Zu Beginn der Konferenz erläuterte der Pressesprecher der Verteidiger, Dr. Alexander Christ, dass sich die Anwälte grundsätzlich vorsichtig äußerten. Laut Rechtsvorschrift dürfe aus Verfahrensakten nicht zitiert werden. Mittlerweile sei aber bereits der Vorwurf bekannt, Ballweg habe angeblich nach Costa Rica flüchten wollen, um der Strafverfolgung zu entkommen. Diese angebliche Fluchtgefahr begründe die Aufrechterhaltung der U-Haft.
An der Stelle erklärten die Anwälte noch einmal die juristische Begründung einer U-Haft – sie dürfe grundsätzlich nur bei dringendem Tatverdacht und vorliegendem Haftgrund angeordnet werden:
– Die Tat müsse so schwer sein, dass eine daraus resultierende Haftstrafe angenommen wird.
– Es müssten Tatsachen vorliegen, die darauf hinweisen, dass die vorgeworfene Tat begangen wurde.
– Es müsse einer von drei Haftgründen vorliegen: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr.
In Ballwegs Fall ist den Anwälten zufolge der Tatvorwurf des Versuchs einer Zweckentfremdung von Geldern nicht schwerwiegend genug, um eine U-Haft zu begründen.
Für die in seinem Fall angenommene Fluchtgefahr lege das Gericht keine konkreten Anhaltspunkte vor.
Nach Auffassung des Verteidigerteams ist somit Ballwegs Untersuchungshaft nicht rechtswirksam.
Dieser Freiheitsentzug “in gigantischem Ausmaß” ist aus Sicht der Anwälte unerträglich.
“Es müsste eigentlich ein medialer Aufschrei durch Deutschland gehen, dass Michael Ballweg immer noch unrechtmäßig in dieser Untersuchungshaft festgehalten wird”, forderte Rechtsanwalt Christ.
Ballwegs Strafverteidiger Ralf Ludwig machte deutlich, dass im Falle Ballweg die Rechtsnorm “Anspruch auf rechtliches Gehör” in eklatanter Weise ignoriert werde. Das rechtliche Gehör sei das wichtigste Prinzip eines Rechtsstaats, erklärte Ludwig. Dazu stehe im Gesetz: “Das Gericht muss den Beschuldigten zu allen Tatsachen, die ihm vorgeworfen werden, hören.”
Dementsprechend habe auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt: “Der Beschuldigte hat das Recht, sich umfassend zu allen Vorwürfen, die gegen ihn erhoben werden, zu äußern.”
Ballweg habe sich auf die jeweiligen Haftprüfungstermine immer gut vorbereitet. Dementsprechend habe er auch für den Amtsgerichtstermin am Mittwoch alle Belege der Ausgaben für die Querdenken-Veranstaltungen handschriftlich auf 251 Seiten Papier zur Vorlage aufgearbeitet.
Am 11. Januar wurde ihm zum wiederholten Male eine Stellungnahme zu den Vorwürfen untersagt. In der PK interpretierte Ludwig die Gründe für das Verhalten der Richter folgendermaßen:
“Weil das Gericht weiß, dass Ballweg belegen kann, dass er mehr für Querdenken ausgegeben hat, als er eingenommen hat.
Und weil es um diese Tatsache weiß, hört es ihn nicht an.”
Zur Entkräftung des Vorwurf angeblicher Fluchtgefahr habe Strafverteidiger Dr. Reinhard Löffler beim Haftprüfungstermin vorgetragen, Ballweg sei bereit, seinen Pass für die Dauer des Verfahrens abzugeben und behördliche Auflagen zur regelmäßigen Meldepflicht zu akzeptieren.
Der Richter habe diese Eingaben ignoriert und die Verteidiger lediglich wiederholt befragt, ob sie einen Antrag stellen wollten.
Der daraufhin gestellte Antrag “auf Aussetzung des Haftbefehls gegen geeignete Auflagen” wurde in einem bereits vorbereiteten Schreiben vom Stuttgarter Amtsrichter auf der Stelle abgelehnt.
Weil es ein Skandal sei, wie hier formal das Recht missachtet werde, würden die Verteidiger als Nächstes beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen.
Schließlich sei das rechtliche Gehör ein besonders hohes Rechtsgut, das hier ignoriert werde.
Auf eine Frage aus dem Publikum stellten die Anwälte eines klar:
Ballweg habe von Anfang an deutlich gemacht, dass er sich auf keinerlei Deals mit der Staatsanwaltschaft einlassen werde – zum Beispiel ein Ende der U-Haft und zwei Jahre auf Bewährung gegen ein Schuldeingeständnis oder Ähnliches.
Sein Anliegen sei ja gerade die Kritik am Umgang mit dem Rechtssystem und an der Missachtung von Rechten gewesen.
Deshalb werde er den eingeschlagenen Weg bis zum Ende gehen. Das habe er immer wieder betont.
Ballweg gehe es hier nicht nur um das Schicksal seiner Person, sondern um die grundsätzliche Hinterfragung des deutschen Rechtswesens.
Am Ende sei es in diesen Zeiten nicht die Justiz, die das Recht durchsetze, sondern Menschen, die für ihre Rechte auf die Straße gingen, so Ludwig. Einen entscheidenden Beitrag könnten zudem die Medien leisten. Wenn die mediale und in der Folge die gesellschaftliche Stimmung kippe, werde sich auch die Justiz ändern.
Die nächste Mahnwache für Ballweg findet am Sonntag zwischen 14.00 und 17.00 Uhr vor der JVA Stuttgart im Stadtteil Stammheim statt.
Quelle: Felicitas Rabe
Bilder: Qfm Edition
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