Das neues Stiftungsgesetz ist mehr als offensichtlich gegen die AFD gerichtet
„Wer ein Urteil bestellt und damit nicht zufrieden ist, muss mit den Folgen leben.“
So spottete Ansgar Heveling (CDU), der Justiziar der Unionsfraktion, in Richtung AfD:
Die Abgeordneten der AfD wurden von den Rednern der anderen Parteien immer wieder als
„Verfassungs-“ oder „Demokratiefeinde“ bezeichnet.
Der Sozialdemokrat Prof. Johannes Fechner, Justiziar der SPD, eröffnete die Debatte mit dem Slogan
„Kein Steuergeld für Verfassungsfeinde“.
Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linken, betonte, dass der Staat nicht verpflichtet sei,
„menschenfeindliches Denken zu fördern“.
Carmen Wenger (SPD) bezeichnete die AfD-Abgeordneten als
„Verfassungsfeind:Innen“.
Der Grüne Konstantin von Notz sprach über Parteien, die gezielt „Extremisten“ um sich versammeln, um dann als deren „Sprachrohr“ zu fungieren.
Wer so handele, solle nicht staatlich gefördert werden, so von Notz.
Albrecht Glaser, Vertreter der AfD-Fraktion, warf seinen politischen Konkurrenten vor, den Staat „durch Selbstbedienung“ zu delegitimieren und empfahl angesichts der aktuellen Umfrageergebnisse:
„Machen Sie weiter so!“
Ein interessantes Detail am Rande enthüllte der CDU-Redner Philipp Amthor pünktlich zu seinem 31. Geburtstag:
Sowohl Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) als auch Dr. Alice Weidel, die Co-Bundessprecherin der AfD, hatten in jüngeren Jahren Stipendien der unionsnahen Konrad-Adenauer-Stiftung erhalten.
Alternativer AfD-Entwurf abgelehnt
Die AfD-Fraktion hatte parallel zum StiftFinG-Entwurf einen eigenen Gesetzentwurf zur Rechtsstellung und Finanzierung parteinaher Stiftungen eingereicht. Dieser wurde bereits in der zweiten Lesung von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Am Tag vor der Abstimmung äußerte sich Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der AfD:
Da nun letztlich das Bundesinnenministerium (BMI) oder das ihm unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darüber entscheiden würden, welche Stiftung anspruchsberechtigt sei, habe die Regierung die Möglichkeit,
„Gesinnungsprüfungen durchzuführen und die politische Konkurrenz nach eigenem Ermessen von der Stiftungsfinanzierung auszuschließen“.
Zudem werde es durch
„das Erfordernis eines Dritteinzugs einer Parteifraktion in den Bundestag, für die etablierten Parteien noch einfacher, ihre Vormachtstellung gegenüber neuen politischen Mitbewerbern abzuschirmen“.
Das gelte nicht nur für die AfD, sondern auch für
„andere erstarkende Kräfte wie zum Beispiel die Freien Wähler“.
Harder-Kühnel schloss mit der Ankündigung:
„Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, behält sich die AfD eine Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht vor.“
AfD-Jurist will Novelle kippen lassen
Dr. Ulrich Vosgerau will das StiftFinG vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen.
Der sachverständige Jurist der AfD, der Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau, hatte bereits am 16. Oktober im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat angekündigt, die Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht wieder zu Fall zu bringen,
„genau wie ich Ihre bisherige Regelung zu Fall gebracht habe“.
Er halte das StiftFinG für „verfassungswidrig“ und „verfassungsfeindlich“.
Es handle sich um ein „Maßnahmengesetz“, das „speziell gegen die parteipolitische Neutralität“ und „speziell gegen die Chancengleichheit der politischen Parteien“ gerichtet sei.
In Wahrheit gehe es nur darum, die Interessen der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung auszuhebeln.
Nach den Angaben aus dem Gesetzentwurf steht im Bundeshaushalt für das Jahr 2023 eine Gesamtförderungssumme für politische Stiftungen in Höhe von „rund 697 Millionen Euro“ bereit.”
Bilder: francesco-luca-labianca-unsplash
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