Kanarische Inseln: Oberster Gerichtshof kassiert Beschränkungen für Nichtgeimpfte

Die Regierung der Kanarischen Inseln darf Corona-Zertifikate nicht dafür nutzen, den Zugang zu diversen öffentlich zugänglichen Orten zu regulieren.

Das hat der Oberste Gerichtshof der Inseln entschieden. Die Notwendigkeit eines Impf-Zertifikats stelle eine „Ausgrenzung“ derjenigen Bürger dar, die „rechtmäßig“ entschieden haben, sich nicht impfen zu lassen, so die Richter.

Bereits im Mai hatte der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln fast alle Corona-Maßnahmen der kanarischen Regierung kassiert. Laut Gericht waren bereits damals die Ausgangssperre auf den Inseln und Reisebeschränkungen nicht verfassungskonform. Nun sorgte die Institution erneut für eine Überraschung in der Corona-Krise, wie das spanische Online-Medium elDiario.es berichtet

Etwas umständlich formuliert urteilte der oberste Gerichtshof der Kanaren am Dienstag:

„Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Bescheinigung über die Impfung gegen COVID-19 für den Zugang zu Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, eine „Ausgrenzung“ derjenigen Bürger bedeutet, die „rechtmäßig“ beschlossen haben, sich nicht impfen zu lassen.“

Die Justiz reagiert damit auf eine Forderung des auf den Inseln ansässigen Vereins „Liberum“, der „mit dem Ziel der Wiederherstellung von Rechten und Freiheiten“ während der Corona-Krise entstanden war.  

Das Gericht bestätigte, dass die elektronischen Impfpässe „zu einer Segregation der Bürger führen würden, sodass nur diejenigen, die diese Anforderungen erfüllten, … die Ausübung aller Tätigkeiten, die ihnen ihr Freiheitsspielraum erlaubt“, genießen könnten.


Das Gleiche gilt auch für den Nachweis eines gültigen 72-Stunden-Tests sowie für die Glaubhaftmachung einer überstanden COVID-19-Infektion im letzten halben Jahr. So resümierten die Richter:

„Die Kammer hat ernsthafte Zweifel an der Angemessenheit der Maßnahmen, bestehend aus dem Erfordernis der COVID-19-Bescheinigung mit vollständigem Impfplan, einem diagnostischen Test auf aktive Infektion (ohne diagnostische Selbsttests) mit negativem Ergebnis und im Rahmen der letzten 72 Stunden oder Bescheinigung über die bestandene Infektion in den letzten sechs Monaten für den Zugang zu bestimmten Einrichtungen oder die Entwicklung bestimmter Aktivitäten.“

Das Gericht betont weiterhin, dass die Gewährleistung der Grundrechte und die zentrale Rolle, die sie in der verfassungsrechtlichen Ordnung einnehmen, „anraten, das Risiko abzuschätzen und stets neu zu bewerten“. Ebenso erwähnen die Richter den Schutz personenbezogener Daten, wenn sie daran erinnern, dass jeder das Recht auf Privatsphäre und die Aufbewahrung seiner persönlichen Gesundheitsdaten hat.

Laut Infos-GranCanaria argumentierte die Regierung im Vorfeld, dass seit Monaten diese Corona-Zertifikate für den Zugang zu Ferienunterkünften und Hotels erforderlich sind. Diese müsse jeder vorlegen, der dort übernachten will, wenn er von außerhalb der Kanaren einreist.

Quelle:RT-Deutsch

Bild: Pixabay -Mylene2401

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