Justizskandal gegen Impfgegner in der Schweiz..

Ein Skandal erschüttert die Schweiz – Eine grüne Richterin fällt eine voreingenommene Entscheidung gegen Impfgegner.

Milan Krizanek hat etwas Illegales getan – als die Parteien den Saal beim Zürcher Arbeitsgericht während der Beratung über das Urteil verlassen mussten, hinterließ er ein Aufzeichnungsgerät.

Dadurch erlangte er später Kenntnis über Dinge, die er eigentlich nicht hätte wissen dürfen – die wahren Beweggründe und Überlegungen hinter dem rechtlichen Fachjargon der Richterin  (Grüne Partei) und ihren beiden Assistentinnen.

Dieser bedeutender Vorfall sorgt für Aufsehen in der Schweiz und wirft kritische Fragen zur Unparteilichkeit der Justiz auf:

Die Richterin in Zürich, Mitglied der Grünen Partei, traf kürzlich eine äußerst umstrittene Entscheidung, bei der sie sich gegen einen Impfgegner stellte.

Dieser Vorfall hat nicht nur wegen seiner politischen Dimension, sondern auch aufgrund der vermeintlichen Voreingenommenheit der Richterin und ihrer Assistentinnen während des Prozesses erhebliche Empörung ausgelöst.

M., ehemaliger Webentwickler bei einer Marketingfirma, wurde im September 2021 nach einer mehrmonatigen Home-Office-Phase von seinem Arbeitgeber entlassen. Im Kündigungsgespräch wurde er auch nach seinem Impfstatus gefragt, was ihn stutzig machte. Er legte Widerspruch gegen seine Kündigung ein. Obwohl die Richterin zugab, dass die angeführte mangelnde Arbeitsleistung des Arbeitgebers offensichtlich nur ein Vorwand war, um das eigentliche Motiv der Kündigung zu verschleiern – die Verweigerung der Corona-Impfung – entschied sie gegen den Impfgegner. Diese Enthüllung wirft ernsthafte Fragen zur Neutralität und Objektivität der Justiz auf, insbesondere wenn politische Überzeugungen eine Rolle spielen.

Während der Verhandlung vor dem Zürcher Arbeitsgericht verließen die Parteien den Saal für die Beratung über das Urteil.

In dieser Zeit hinterließ der Impfgegner heimlich ein Aufzeichnungsgerät, das Gespräche mitschnitt, die den Verdacht der Voreingenommenheit verstärkten. Aussagen der Richterin wie “Hätte er nicht geschwurbelt, wäre es nie so weit gekommen” oder “Eine mangelhafte Leistung ist nicht bewiesen” sorgten für Aufregung, und die Videos wurden rasch auf den Social-Media-Kanälen verbreitet. Einige der Videos haben bereits beeindruckende 25.000 Impressionen erreicht, während M. in der Corona-Community nun als Held gefeiert wird. Die scheinbar gleichgültige Haltung der Richterin in den Videos ist beunruhigend. Offenbar suchte sie aktiv nach Gründen, den Gekündigten zu benachteiligen, was Zweifel an ihrer Unparteilichkeit aufkommen lässt. Später wurden sogar abfällige Bemerkungen über M. gemacht, nicht nur von der Richterin, sondern auch von der Gerichtsschreiberin und der Assistentin. Alarmierend ist, dass Richter in solchen Situationen die Belange eines Arbeitnehmers derart übergehen können. Es wurde darauf hingewiesen, dass selbst sein Anwalt ihn nicht mochte, aber das Mandat wohl aus finanziellen Gründen annahm.

Der Fall illustriert das wachsende Spannungsverhältnis zwischen persönlichen Überzeugungen und staatlichen Vorschriften, insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie.

Die Schweiz steht zweifellos vor einer wichtigen Debatte über die Unabhängigkeit und Integrität ihres Rechtssystems. Hier noch ein paar Kommentare in der Weltwoche zu diesen Thema:
  • herby51 Solche Richterinnen wie Nabholz und ihren Assistentinnen müsste sofort die Zulassung als Richterin und Juristin enzogen werden!Und das für immer!Da sieht man doch wieder einmal der links-grünen Frauensumpf in Zürich.
  • rolf s Rechtsstaat adé. Nur noch Willkür.
  • franek klassische Linke Staatsanwältin!!! In Kantonen, in welchen der rot-grüne Rotz Ozeane gebildet hat, leider Standard…🤮 Parteibuchjustiz anstatt Rechtsprechung!!!
Quelle: (X) /Weltwoche Bilder: Kandisky KI

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