Bayrischer Verwaltungsgerichtshof – 15 Kilometer Regel außer Kraft gesetzt

Das Gericht gab damit am Dienstag einem Eilantrag aus Passau statt, der die 15-Kilometer-Regelung vorläufig gekippt hat. Kommunen die von von hohen Infektionszahlen betroffenen sind, haben aber weiter die Befugnis eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen.

Zugleich bestätigten die Richter vorläufig die bayernweite FFP2-Maskenpflicht.

Seit dem 11. Januar waren laut der Corona-Verordnung in Bayern Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet.

 

Das Gericht argumentierte, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den „Grundsatz der Normenklarheit“ verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die Entscheidung gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.

 

Schon in der Vorwoche hatten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter eine Corona-Maßnahme des Freistaats vorläufig gekippt. 

Das Gericht sah keine Grundlage für ein landesweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Bild: AdobeStocks

Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe

Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.

Wir haben in den letzen Monaten Ausgaben für die Demonstrationen, Equipment, Anlage, Flyer, Karten, Tische, Zelte, Fahrzeuge für die Blogs mit Servern, Programmierern, Internet – und Telefonkosten, Software, Hardware 

Jetzt kommen auf uns erhebliche Anwalts – und Beratungskosten zu, dass können wir nur mit eurer Hilfe schaffen“

Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, das Sie uns unterstützen.

Team Querdenken-761 – Querdenken Freiburg – Achtung neues Konto!

Bitte spenden Sie mit folgendem Betreff:

 

„Mitdenken Schenkung Kto. R. Freund“

Oder

„Mitdenken Spende Kto. R. Freund“

 

Auf das Konto:

DE61 1001 1001 2620 3569 10

BIC: NTSBDEBTXX

oder

https://www.patreon.com/Querdenken761

×