Das Urteil gegen den ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der Nürburgringaffäre ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision Deubels als unbegründet, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mitteilte. Deubel war im Januar zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
In einem zweitägigen Prozess vor dem Landgericht Koblenz ging es damals darum, aus der teilweise rechtskräftigen Verurteilung durch den BGH eine Gesamtstrafe zu bilden. 2014 war Deubel vom Landgericht Koblenz wegen Untreue in 14 Fällen und einer falschen uneidlichen Aussage zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der BGH hob die Verurteilung wegen Untreue in zehn Fällen auf – in vier Fällen wurde der ehemalige Minister aber rechtskräftig verurteilt. Dazu kommt eine falsche uneidliche Aussage.
330 Millionen Euro Schaden
Deubel war im Juli 2009 zurückgetreten, nachdem eine private Finanzierung des Projekts „Nürburgring 2009“ – des Ausbaus der Rennstrecke in der Eifel zu einem gigantischen Freizeit- und Businesszentrum – gescheitert war. Die Kosten beliefen sich auf rund 330 Millionen Euro, das Land musste einspringen.
Quelle: Epochtimes.de
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