Autonomieregierungen auf den Balearen und in Galicien missachten mit ihren Gesetzen „fundamentale Grundrechte“.
Nachdem die spanische Zentralregierung am 9. Mai den illegalen und verfassungswidrigen «Alarmzustand» aufgehoben hat, verabschiedeten diverse Autonomieregierungen höchst diktatorische Gesetze, um weiterhin ihre ungerechtfertigten Corona-Massnahmen durchdrücken zu können.
Besonders totalitäre Regierungen – wie auf den Balearen oder in Galicien – legten per Gesetz sogar Zwangsimpfungen fest (wir berichteten). Dabei verfahren die politischen Entscheidungsträger nach dem Motto «legal, illegal, scheissegal», denn sie ignorieren alle möglichen fundamentalen Grundrechte und sie überschreiten ihre Kompetenzen.
Das hat das Oberste Verfassungsgericht nun bestätigt. Die höchsten Verfassungsschützer setzten sich in diesem Fall mit einem Autonomiegesetz auseinander, in dem die galicische Regierung die Zwangsimpfung anordnete. Nicht nur gegen Covid-19, sondern gegen «alle übertragbaren Krankheiten, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit» darstellen.
Der Beschluss lautet:
„Es handelt sich nicht um eine Präventivmassnahme, die im Organgesetz 3/86 über besondere Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorgesehen ist, und um einen körperlichen Zwangseingriff, der gegen den Willen der betroffenen Bürger durchgeführt wird (…).“
In diesem Gesetz seien Massnahmen festgelegt worden, die «nicht nur die Grundrechte beeinträchtigen (und damit gegen den Vorbehalt des Organgesetzes verstossen), sondern auch «ungewisse Schäden verursachen können, die nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können».
Der Anwalt Aitor Guisasola brachte die Entscheidung des Obersten Verfassungsgerichts in einem Video auf seinem YouTube-Kanal «Un abogado contra la demagogia» auf den Punkt:
„In Spanien dürfen keine Zwangsimpfungen angeordnet werden (…). Das Urteil des Obersten Verfassungsgerichts gilt nicht nur für Galicien, sondern für alle Autonomieregionen.“
Zwangsimpfungen könnten nur angeordnet werden, wenn das Organgesetz 3/86 geändert werde, so der Jurist. Allerdings könnte dies durchaus passieren, warnte er. Denn die konservative PP, die derzeit in der Opposition ist, fordere diese Gesetzesänderung schon seit Beginn des Corona-Irrsinns.
Sollte dieses Gesetz modifiziert werden, müsse die Regierung keinen «Alarmzustand» oder «Ausnahmezustand» mehr ausrufen, um alle möglichen Zwangsmassnahmen durchsetzen und die fundamentalen Rechte der Bürger im grossen Stil einschränken zu können. Dazu gehören auch Zwangsimpfungen. Allerdings müsste über die Hälfte der Kongressmitglieder der Änderung zustimmen, erklärte Guisasola.
Die links-sozialistische Regierung plane derzeit zwar nicht, das Organgesetz zu verändern, doch sie verfolge mit ihrem Gesetzentwurf zur «Nationalen Sicherheit» ähnliche Ziele (wir berichteten). Sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, kann die Zentralregierung ihre Zwangsmassnahmen willkürlich festlegen. Eine Zwangsimpfung ist darin allerdings nicht vorgesehen.
Bild: Pixabay -kevinbism
Quelle:
Corona-Transition: Balearenregierung ordnet per Gesetz Zwangsimpfungen, Zwangstests und andere totalitäre Massnahmen an – 16. Juli 2021
Tribunal Constitucional: Nota informativa 76/2021 – 27. Juli 2021
¡Importantísimo! El constitucional ha decidido sobre la vacunación obligatoria. – 28. Juli 2021
Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe
Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.
Wir müssen nun Mitarbeiter einstellen, da wir die Arbeit nicht mehr allein bewältigen können
Auch haben wir „Medial“ aufgerüstet und unsere erste Zeitung herausgegeben – unter www.qfm.network ist das erste „Querdenken Radio“ in Betrieb genommen worden.
Jetzt mit neuer Radio-Qfm-APP für Apple und Android
Die Testphase unseres neuen Radiosenders ist abgeschlossen und Sie können sich – von 7:00 – 0:00 Uhr jede Stunde – auf spannende aktuelle Moderationen und 24 Stunden durchgehend die beste und aktuellste Musik freuen.
Wir möchten so viel mehr Menschen erreichen – aber diese Projekte haben unsere ganze Kraft aber auch unsere Ressourcen verbraucht
Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, dass Sie uns unterstützen.
Mitdenken Freiburg
Auf das Konto:
DE61 1001 1001 2620 3569 10
BIC: NTSBDEB1XXX
Betreff:
„Mitdenken Spende Kto. R. Freund“
Patreon – https://www.patreon.com/Querdenken761
Paypal – ron@nichtohneuns-freiburg.de