Oberstes spanisches Verfassungsgericht entscheidet: Zwangsimpfungen sind illegal

Autonomieregierungen auf den Balearen und in Galicien missachten mit ihren Gesetzen „fundamentale Grundrechte“.

Nachdem die spanische Zentralregierung am 9. Mai den illegalen und verfassungswidrigen «Alarmzustand» aufgehoben hat, verabschiedeten diverse Autonomieregierungen höchst diktatorische Gesetze, um weiterhin ihre ungerechtfertigten Corona-Massnahmen durchdrücken zu können.

Besonders totalitäre Regierungen – wie auf den Balearen oder in Galicien – legten per Gesetz sogar Zwangsimpfungen fest (wir berichteten). Dabei verfahren die politischen Entscheidungsträger nach dem Motto «legal, illegal, scheissegal», denn sie ignorieren alle möglichen fundamentalen Grundrechte und sie überschreiten ihre Kompetenzen.

Das hat das Oberste Verfassungsgericht nun bestätigt. Die höchsten Verfassungsschützer setzten sich in diesem Fall mit einem Autonomiegesetz auseinander, in dem die galicische Regierung die Zwangsimpfung anordnete. Nicht nur gegen Covid-19, sondern gegen «alle übertragbaren Krankheiten, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit» darstellen.

Der Beschluss lautet:

„Es handelt sich nicht um eine Präventivmassnahme, die im Organgesetz 3/86 über besondere Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorgesehen ist, und um einen körperlichen Zwangseingriff, der gegen den Willen der betroffenen Bürger durchgeführt wird (…).“

In diesem Gesetz seien Massnahmen festgelegt worden, die «nicht nur die Grundrechte beeinträchtigen (und damit gegen den Vorbehalt des Organgesetzes verstossen), sondern auch «ungewisse Schäden verursachen können, die nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können».

Der Anwalt Aitor Guisasola brachte die Entscheidung des Obersten Verfassungsgerichts in einem Video auf seinem YouTube-Kanal «Un abogado contra la demagogia» auf den Punkt:

„In Spanien dürfen keine Zwangsimpfungen angeordnet werden (…). Das Urteil des Obersten Verfassungsgerichts gilt nicht nur für Galicien, sondern für alle Autonomieregionen.“

Zwangsimpfungen könnten nur angeordnet werden, wenn das Organgesetz 3/86 geändert werde, so der Jurist. Allerdings könnte dies durchaus passieren, warnte er. Denn die konservative PP, die derzeit in der Opposition ist, fordere diese Gesetzesänderung schon seit Beginn des Corona-Irrsinns.

Sollte dieses Gesetz modifiziert werden, müsse die Regierung keinen «Alarmzustand» oder «Ausnahmezustand» mehr ausrufen, um alle möglichen Zwangsmassnahmen durchsetzen und die fundamentalen Rechte der Bürger im grossen Stil einschränken zu können. Dazu gehören auch Zwangsimpfungen. Allerdings müsste über die Hälfte der Kongressmitglieder der Änderung zustimmen, erklärte Guisasola.

Die links-sozialistische Regierung plane derzeit zwar nicht, das Organgesetz zu verändern, doch sie verfolge mit ihrem Gesetzentwurf zur «Nationalen Sicherheit» ähnliche Ziele (wir berichteten). Sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, kann die Zentralregierung ihre Zwangsmassnahmen willkürlich festlegen. Eine Zwangsimpfung ist darin allerdings nicht vorgesehen.

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