Der Verfassungsgerichtshof von Thüringen gab gestern der Klage der AFD statt. In Thüringen müssen die Wahllisten jetzt nicht abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt sein.
Auf den ersten Blick klingt es doch recht vernünftig – „Parität“
das heißt, die gleiche Menge an Frauen und Männern auf einer Wahlliste.
Das Problem daran ist:
Parteien können nicht gezwungen werden abwechseln Frauen und Männer zu besetzen. Es gibt oftmals nicht so viele qualifizierte Frauen, die sich für Ämter in der Politik bewerben. Daraus würde dann zwingend folgern, dass man auch nicht so qualifizierte Frauen – einfach nur weil Sie Frauen sind – auf die Wahllisten setzten muss. Das Problem zieht sich auch durch viele Bereiche in Deutschland und der EU in denen es Frauenquoten gibt.
Viele hochqualifizierte Frauen wehren sich gegen diese Manipulation.
Aussagen wie:
„Wenn wir eine hochqualifizierte Position oder einen hohen Rang einnehmen, dann wollen wir das weil wir gut sind und hoch kompetent und nicht weil wir über eine Quotenregelung zu unserer Position gekommen sind“
“ Ich empfinde es als maßlos diskriminierend eine Frauenquote einzuführen, die dann jede Frau die sich durch harte Arbeit qualifiziert hat sofort unter den Verdacht der Quotenfrau subsumiert, das ist beleidigend“
kommen immer öfter und zeigen das Selbstbewusstsein starker und erfolgreicher Frauen.
Anders ist es zum Beispiel bei Frau Kramp-Karrenbauer bei der Feier zum 100 Jahrestag zur Einführung des Frauenwahlrechts.
Sie postuliert
„Ich bin eine Quotenfrau“
Ob sie sich, im Hinblick auf die oben angeführten Argumente, damit einen Gefallen getan hat sein dahingestellt.
In Brandenburg ist ein ähnliches Gesetz ebenfalls Gegenstand eines Verfahrens vor dem dortigen Verfassungsgericht.
Stefan Kaufmann, der Präsident des thüringischen Verfassungsgerichtshofes, begründete die Entscheidung wie folgt:
Die Freiheit der Wahl (auch innerhalb der Parteien), kann Zwang und Druck des Staates nicht zulassen. Im Paritätsgesetz, das der Thüringer Landtag 2019 mit den Stimmen von Linkspartei, SPD und Grünen beschlossen hatte, ist dieser Zwang aber vorgesehen. Brandenburg hatte 2019 auch ein solches Gesetz beschlossen. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey und die damalige Justizministerin Katarina Barley hatten auch im Bund ähnliche Maßnahmen angeregt.
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