Quo vadis, Rechtsstaat?

Quo vadis, Rechtsstaat?

Während die „Epidemie-eindämmenden Maßnahmen“ weiter verschärft werden, erfreut sich das Verhältnis zwischen Regierenden und Rechtsprechung anscheinend einer immer geringer werdenden kritischen Distanz. Die wechselseitige Kontrolle der Gewalten, ein zentrales Element in einem Rechtsstaat, scheint zu schwach ausgeprägt, um Freiheitsrechte und Verhältnismäßigkeit wirksam schützen zu können – wie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und ein Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen aktuell belegen.

Das Rechtsstaatsprinzip bindet alle drei staatlichen Gewalten: Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Diese Akteure, zuzüglich der „vierten Gewalt“ in Form der die Bürger informierenden Medien, sind im Zusammenhang mit COVID-19 immer wieder berechtigter Kritik ausgesetzt.

So hat beispielsweise der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt – doch die beim Robert Koch-Institut angesiedelte Arbeitsgemeinschaft Influenza widerlegte diese Einschätzung bereits 14 Tage zuvor! Wer nun glaubt, dass diese Fehleinschätzung schnell erkannt und die „epidemische Lage“ unverzüglich wieder aufgehoben wird, der muss sich „eines Schlechteren belehren lassen“: Sogar in Kenntnis eines vorliegenden Rechtsgutachtens wird die epidemische Lage rechts- und verfassungswidrig aufrechterhalten.

Die Bundesregierung steht unter anderem mit ihren Maßnahmen in der Kritik, die von verschiedenen Wissenschaftlern als unverhältnismäßig und damit als verfassungswidrig angesehen werden. Auch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen über das Handeln der Exekutive führt immer wieder zu „verdienter“ Richterschelte.

Erschütterung über den Zustand des Rechtsstaates

Inzwischen ist die Erschütterung über den Zustand des Rechtsstaates so groß, dass man hilfs- oder verzweifelterweise dazu übergehen könnte, sich – trotz ihrer Weisungsgebundenheit – Unterstützung von Staatsanwaltschaften (und in der Folge von der Strafgerichtsbarkeit) zu beschaffen, anstatt sich wie in der Vergangenheit immer wieder an die Verwaltungsgerichte zu wenden. Muster für Strafanzeigen gegen ganze Landesregierungen sind im Internet abrufbar.

Auch wird neuerdings laut über eine mögliche im Hintergrund laufende Erpressung von Regierenden spekuliert, was einen neuen Erklärungsansatz für die „konsistente Inkonsistenz“ der Corona-bezogenen Exekutiventscheidungen böte.

Eine Antwort der Staatskanzlei des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zeigt eine bedenkliche „Synchronizität“ zwischen der Anordnung einer Maskenpflicht in NRW und ihrer Bewertung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW auf: Der Anfragende (der zugleich der Autor dieses Beitrages ist) wandte sich am 28. Juni 2020 an die Staatskanzlei NRW, um sich die Dokumentation der Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Maskenpflicht in diesem (seinem) Bundesland offenlegen zu lassen. Gefragt wurde unter anderem:

  • allgemein nach der dokumentierten Prüfung sowie
  • spezifisch nach der Würdigung des Verkeimungsrisikos (welches als „Kollateralschaden“ gegen den Nutzen des Maskentragens abgewogen werden müsste)
  • nach dem Risiko der Rückatmung von Kohlendioxid
  • nach gesundheitlichen Risiken für Menschen, die Lungen- oder Herzprobleme haben (insbesondere dann, wenn ihnen selbst diese Probleme unbekannt sind – dann würden diese Betroffenen überhaupt keine Befreiung von der Maskenpflicht anstreben und liefen Gefahr, selbst zu „Kollateralschäden“ zu werden!)
  • der Abwägung gegen eine Schwächung des Immunsystems, wenn eine Vielzahl bislang gesunder Menschen zum Maskentragen verpflichtet werden
  • der Würdigung von insgesamt sechs explizit aufgelisteten medizinischen Studien zum Maskentragen
  • und schließlich auch der Abwägung etwaiger Folgewirkungen des Maskentragens (darunter fiele zum Beispiel ein bei der nächsten Grippewelle geschwächtes Immunsystem in der Breite der NRW-Bevölkerung, also ein „Kollateralschaden“ in Form verringerter Abwehrkraft der „Herde“ gegen die ab Oktober wieder zirkulierenden Influenzaviren

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Bild: Unsplash – le-tan

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