Ab 1. Oktober sollte in Slowenien für Angestellte des öffentlichen Dienstes die 2G-Regel gelten – entweder eine überstandene Corona-Infektion oder ein Nachweis einer Impfung gegen SARS-CoV-2.
Doch das Verfassungsgericht setzte die Verordnung vorläufig aus.
Nur wenige Stunden, bevor die Verordnung hätte in Kraft treten sollen, setzte das Verfassungsgericht sie vorläufig aus: Ab dem 1. Oktober hätten Angestellte des öffentlichen Dienstes in Slowenien einen Nachweis erbringen müssen, dass sie zumindest einmal gegen das Coronavirus geimpft wurden oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 bereits überstanden haben. Im Falle einer unvollständigen Impfung hätten sie für die zweite Dosis bis zum 1. November Zeit gehabt. Doch das Verfassungsgericht stoppte am Donnerstag vorläufig das Inkrafttreten der Verordnung.
Ustavno sodišče je zadržalo izvrševanje 10.a člena Odloka o načinu izpolnjevanja pogoja prebolevnosti, cepljenja in testiranja za zajezitev širjenja okužb z virusom SARS-CoV-2 (Uradni list RS, št. 147/21, 149/21 in 152/21). https://t.co/oXaU8hNZvz
— Ustavno sodišče Republike Slovenije (@UstavnoSodisce) September 30, 2021
Unter anderem die Polizeigewerkschaft ging gegen die 2G-Regel vor dem Verfassungsgericht vor.
Sie behauptete demnach, dass jenen, die eine Impfung ablehnen und auch nicht von Zuhause arbeiten können, eine Kündigung drohe. Von der Pflicht wären laut Medienberichten rund 130.000 Beschäftigte betroffen, darunter auch Polizisten und Soldaten.
Das Gericht stellte fest, dass die Regel zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen könnte.
Das würde laut den Richtern nicht nur eine Verschlechterung der Lage der Beschäftigten bedeuten, sondern auch deren Rechte aus dem Arbeitsverhältnis gefährden.
Die Verordnung wurde erst vor zwei Wochen erlassen. Die Regierung verwies stets darauf, dass die vorläufige Maßnahme darauf abzielt, die Gesundheit der Beschäftigten durch Gewährleistung „sicherer Arbeitsbedingungen“ sowie die Arbeitsfähigkeit des Staates zu schützen.
Die Aussetzung der Verordnung bleibt bestehen, bis das Verfassungsgericht eine endgültige Entscheidung gefällt hat. Wie lange das dauert, ist nicht bekannt.
Der Minister für öffentliche Verwaltung, Boštjan Koritnik, erklärte gegenüber Reportern, er bedauere die Entscheidung des Gerichts, werde sie aber auf jeden Fall umsetzen.
Die Polizeigewerkschaft erklärte, die Richter hätten die Regierung daran gehindert, die Menschenrechte und Freiheiten von Polizeibeamten, anderen Beschäftigten der staatlichen Verwaltung und Bürgern zu verletzen.
Slowenien hat eine der niedrigsten Impfquoten innerhalb der Europäischen Union. Nur 45 Prozent der zwei Millionen Einwohner gelten als geimpft. Im Land gilt bereits eine 3G-Regel für alle Arbeitnehmer.
Quelle: RT-Deutsch
Quelle: Twitter
Bild: Pixabay – GDJ
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