Vor drei Jahren wurde Julian Assange unter dramatischen Umständen in seinem Botschaftsasyl verhaftet und aus der ecuadorianischen Botschaft in London gezerrt.
Seitdem sitzt Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ein, ohne dass ein Ende des verschlungenen Rechtsweges in Sicht ist. Der – seit damals – schon angeschlagener Gesundheitszustand von Assange hat sich zunehmend verschlechtert.
Das vom russischen Sender Ruptly aufgenommene Video der Verhaftung Assanges ist im Internet nur noch kommentiert und ohne Originalton aufzufinden.
Im Artikel von RT zur Verhaftung Assanges wird dies mit der Sperrung durch YouTube erklärt.
So wird rückwirkend Zensur betrieben.
Es ist aber auch schade, dass RT das Video nicht auf einem anderen Kanal eingestellt hat.
Innerhalb einer Stunde nach seiner Verhaftung wurde Assange dem Haftrichter vorgeführt, der ihn der Verletzung von Kautionsauflagen für schuldig befand und während der 15-minütigen Anhörung sagte die Haftrichterin zu Assange , „er sei ein Narzisst“.
Auch die Einwände von Assanges Anwalt, die dem Westminster Magistrates Court vorsitzende Richterin Emma Arbuthnot sei befangen, wurden ohne Erörterung beiseite gewischt. Ihr Mann, der Rüstungslobbyist Lord James Norwich Arbuthnot, wird mehr als 50 Mal in Wikileaks-Veröffentlichungen erwähnt.
Kurz darauf beantragten die USA Assanges Auslieferung, nachdem die Existenz eines Haftbefehls von den US-Behörden über Jahre abgestritten worden war.
Mittlerweile gibt es drei Anklageschriften mit 17 Punkten von Spionagevorwürfen und einem des Computereinbruchs.
Das mögliche Strafmaß beläuft sich auf – absurde 175 Jahre.
Im Februar und September 2020 gab es insgesamt 5 Wochen Anhörungen in diesem Fall.
Im Januar letzten Jahres lehnte Bezirksrichterin Baraitser die Auslieferung Assanges
wegen seines Gesundheitszustandes und wegen der möglichen Haftbedingungen in den USA ab, während sie in allen anderen Punkten der Anklage stattgab.
Die USA legten Berufung ein und gaben nachträglich Zusicherungen ab, dass Assange nicht unter verschärften Bedingungen inhaftiert werden würde.
Diese Zusicherungen konnten aber niemals einer juristischen Prüfung unterzogen werden.
Dennoch kippte der High Court im Dezember das Urteil der ersten Instanz, denn es sah „feierliche Zusagen eines souveränen Staates“ – nämlich der USA am Werk.
In diesem Artikel sieht man, dass Zusagen von US-Behörden mit Vorsicht zu genießen sind.
Daraufhin legten Julian Assanges Anwälte Berufung ein, weil die Zusicherungen der USA zu spät gekommen seien.
Erstaunlicherweise will sich der Londoner Supreme Court aber nicht damit befassen, weil er keine „strittigen Rechtsfragen“ sieht.
Am 20. April wird der Fall erneut vor dem Westminster Magistrates Court verhandelt bzw. zur Abwicklung an Innenministerin Priti Patel weitergeleitet.
Die Verteidigung hat bis zum 18. Mai Zeit, bei der Innenministerin Bedenken gegen die Auslieferung einzureichen.
Danach könnte gegebenenfalls beim High Court Berufung gegen die von der Bezirksrichterin akzeptierten Anklagepunkte eingelegt werden.
Außerdem steht möglicherweise der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen.
Der UN-Sonderbeauftragte für Folter, Nils Melzer, beschuldigt die beteiligten Länder, die Justiz zu instrumentalisieren, und sieht in der Behandlung und dem Zustand von Assange Anzeichen von Folter.
Im Mai letzten Jahres erschien ein Buch von ihm, welches den Fall detailliert beschreibt.
Zum Jahrestag der Inhaftierung gibt es einige Protestveranstaltungen und am 23. April findet in Brüssel eine größere Kundgebung statt, auf der auch Julian Assanges Ehefrau – Stella Moris sprechen wird.
Bisher verhallen alle Rufe nach seiner Freilassung ohne Reaktion…
Politiker, die sich vor dem Wahltag für ihn ausgesprochen hatten, scheinen dies nach kurzer Zeit wieder vergessen zu haben.
Hier stechen besonders die Grünen die der oder das Baerbock und Habeck ins Auge, die ihre Positionen in der Bundesregierung nutzen könnten, um vormalige Aussagen, die dem Fischen von Wählerstimmen zu dienen schienen, umzusetzen.
Man sollte zumindest meinen, dass eine deutsche Außenministerin und ein Wirtschaftsminister etwas zu sagen haben bei ihren transatlantischen Partnern, aber das kann auch ein trügerischer Eindruck sein.
Die andauernde Inhaftierung von Julian Assange ist eine Schande für die angeblich freien westlichen Demokratien bzw. es zeigt, wie diese wahrscheinlich wirklich beschaffen sind.
Meiner Meinung nach muss Julian Assange unverzüglich freigelassen und so gut es geht entschädigt werden.