Indisches Verfassungsgericht:
Zwangsimpfung verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit
Dabei ist der Gerichtshof nicht weit von den Entscheidungen, die wir bisher von Gerichten kennengelernt haben, abgewichen.
Allerdings bekommt das Maßnahmen – und Impfnarrativ immer weitere Risse.
Das Gericht hat erklärt:
Zwangsimpfungen verstoßen gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
In einer wichtigen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof klargestellt, dass niemand gezwungen werden kann, sich impfen zu lassen, dass aber die Regierung im Interesse der Allgemeinheit einige Beschränkungen auferlegen kann.
Ein Richtergremium, bestehend aus den Richtern L Nageswara Rao und B. R. Gavai, fällte das Urteil über die Klage, mit der die verpflichtende Covid-19-Impfung als verfassungswidrig angefochten wurde, und erklärte: “Unter Berücksichtigung der körperlichen Autonomie ist die körperliche Unversehrtheit durch Artikel 21 geschützt. Niemand kann gezwungen werden, sich impfen zu lassen. Aber… die Regierung kann in Bereichen der körperlichen Autonomie regulieren”.
Das oberste Gericht sagte, die von einigen Landesregierungen auferlegte Bedingung, den Zugang ungeimpfter Menschen zu öffentlichen Plätzen zu beschränken, sei willkürlich und sollte unter den gegenwärtigen Bedingungen zurückgenommen werden.
“Solange die Covid-Zahlen niedrig sind, sollte der Zugang zu öffentlichen Plätzen nicht eingeschränkt werden, und wenn solche Einschränkungen bestehen, sollten sie aufgehoben werden”, entschied das Gericht.
Das Gericht stellte fest, dass die derzeitige Covid-19-Impfpolitik der Regierung nicht als offenkundig willkürlich und unvernünftig bezeichnet werden kann.
“Wir sind aber nicht geneigt, die Aufrechterhaltung der politischen Entscheidungen in Frage zu stellen“
Die Richter stellen fest:
„Das Gericht hat unseres Erachtens nur die Befugnis, die fragliche Politik im Hinblick auf die Verletzung der persönlichen Autonomie und der körperlichen Unversehrtheit zu überprüfen”.
Das Gericht wies die Regierung außerdem an, Berichte über unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen in einem öffentlich zugänglichen System zu veröffentlichen, ohne dabei die Daten der Personen, die diese melden, zu gefährden.
Weiter wurde in der Entscheidung folgendes festgehalten:
Eine „Unterschiedliche juristische und medizinische Behandlung“ von Geimpften und Ungeimpften ist dann möglich, wenn von den Ungeimpften eine signifikant höhere Ansteckungsgefahr sowohl individuell als auch gesellschaftlich ausgeht.
– Diesen Beweiss kann aber momentan keine Regierung der Welt erbringen –
- Für sonstige Maßnahmen hat die Regierung einen weiten Einschätzungsspielraum. Die Maßnahmen müssen aber mit nachprüfbaren Daten belegt sein.
- Freiwillige Impfungen auch Kinderimpfungen mit mRNA-Injektionen sind aufgrund der weiten wissenschaftlichen Fürsprache nicht zu kritisieren.
- Alle Daten – insbesondere die von Impfnebenwirkungen – müssen ordnungsgemäß erhoben und für alle Menschen leicht zugänglich gemacht werden.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und mit viel Vorschussvertrauen in die Regierungen, aber sie beginnen zu mahlen.
Es wird Zeit in Anspruch nehmen, aber alle Maßnahmen der letzten zwei Jahre werden unter dem Gesichtspunkt der Verbrechen gegen die Menschheit aufgearbeitet.
Quelle:
Am 2. Mai hat das indische Verfassungsgericht (https://www.indiatoday.in/india/story/covid-no-individual-can-be-forced-to-take-vaccination-supreme-court-1944356-2022-05-02) über die Covid-Impfungen und die staatlichen Maßnahmen in Indien entschieden.
Hier die Entscheidung im Original (https://main.sci.gov.in/supremecourt/2016/2111/2111_2016_13_1501_35448_Judgement_02-May-2022.pdf)
Bild:
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